künstlervertrag

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ysa
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Re: künstlervertrag

Beitrag von ysa »

och, ich hab auch schon lustige dinge erlebt. ich bin ja ziemlich neu in der szene und hatte letztes jahr quasi mein "praktikanten-jahr", in dem ich einfach nach erlaubnis der veranstalter umsonst auf märkten gespielt habe.
auf einem markt wurde ich aber doch richtig engagiert und sollte für 2 tage 100 euro bekommen (ist ja nicht viel, aber ich fing ja erst an). das ende vom lied war:
- markt versank in sturzbächen
- ich wusste nicht, von wem ich das geld eigentlich bekommen sollte
- derjenige hatte sich mit dem veranstalter überworfen (die haben das irgendwie gemeinsam veranstaltet, keiner blickte nix)
- und hatte am selben abend noch einen unfall
---> ich habe, da es keinen vertrag und keine rechnung gab, nix bekommen
---->nichtmal essen umsonst
;-)

das habe ich unter erfahrung verbucht, weil der veranstalter einer ist, dem ich viel zu verdanken habe


im winter war ich auf einem markt als walking act. also ich habe im vorfeld genau gesagt, was das bedeutet und was ich mache (nämlich NICHT verstärkt spielen)
das ende vom lied war, dass ich auf einem riesen plakat neben der bühne großartig angekündigt war und am ende spontan verstärkt auf der bühne stand (erstmalig)....
das geile war noch, dass ich an zwei orten im wechsel spielen sollte, zwischen denen es angeblich einen pendelbus hätte geben sollen, der aber nicht fuhr. am ende fuhr ich mit meinem eigenen auto, fand erstmal keinen parkplatz (keiner für künstler vorgesehen) und kam zu spät....
aber alle waren entspannt dabei, das war das beste!


es gibt alles! ;-)

aber ich werde berichten!!

ich finde "omi erzählt vom krieg" super! *lach*
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Maira
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Maira »

Wenigstens bist Du als Solistin vor wildgewordenen Gitarristen / Sängern sicher.
Aber Wetter ist durchaus ein wichtiges Thema.
Auch Licht / Beleuchtung.
Was da hilft ? Eine Notenpultleuchte mit Batteriebetrieb und Magneten an der Klemme.
Dann kannst Du das Ding auf die Wirbel setzen und auf der Klappenseite die Saiten selber beleuchten.
@ Merit : Laß Dir das mal von Pepe demonstrieren , er hat so eins als Drache verkleidet.

Bei Regen / Sturm / Hagel hilft nur eine rechtzeitige Flucht uns Trockene ( Harfe möglichst ins eigene Auto ).
Bei den allermeisten Veranstaltungen sollte es möglich sein , als Musiker einen nahen Parkplatz zugewiesen zu bekommen.
Wer aufmerksam ist hat bestimmt schon mal die passenden Fahrzeuge in Bühnennähe gesehen.
Harfner sind bei Weitem nicht die Einzigen , die schnell mal abrücken wollen / möchten / müssen .....
Mach doch , was Du willst. Ich mach auch , was ich will.
Aber ich mach das wirklich.
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ysa
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Re: künstlervertrag

Beitrag von ysa »

eine notenpultleuchte ist nur sinnhaft, wenn man ein notenpult hat ;-)
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Re: künstlervertrag

Beitrag von ysa »

so also den passus mit der gema haben die veranstalter gestrichen und handschriftlich dazugeschrieben "gema-frei, ansonsten zu lasten des künstlers". super!

rechtlich ist es aber doch trotzdem so, dass es auf die veranstalter zurückfällt, oder, wenn die gema behauptet, "scarborough fair" sei von simon & garfunekl? soweit ich euch da richtig verstanden habe
ich schicke denen jetzt einfach eine liste meiner stücke.
ich hab zusätzlich bei der gema nachgefragt und lasse jetzt meine setlist auf gema prüfen. ich will ja gema-frei spielen, aber wenn die dann zicken,kann ich ja nichts machen. oder?
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Re: künstlervertrag

Beitrag von ysa »

update:
jetzt hat mir gerade noch ein veranstalter gesagt, dass er nix für die gema bezahlt.
eigentlich sollte man echt überhaupt nicht danach fragen, da ist man doch selber doof.....
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Maira
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Maira »

Du solltest immer im Hinterkopf haben :
Auch GEMA Mitarbeiter gehen auf Veranstaltungen, teilweise im Auftrag der Firma.
Früher haben sie mitgeschrieben , da konnte man sie mit Glück erkennen.
Heute nutzen sie ebenfalls die Technik und fertigen einen Mitschnitt an.
Also ganz drauf zu vertrauen daß da nix anbrennt .....
würde ich bei einer größeren Veranstaltung nicht.
Lege doch vertraglich fest daß im Falle eines Falles der Veranstalter aufkommen muß.
Wenn die Dich dann nicht mehr auftreten lassen wollen , dann hast Du halt gelitten.
Aber wenn die Gema sich an Dir schadlos hält , dann zahlst Du drauf und zwar nicht so knapp.
Mach doch , was Du willst. Ich mach auch , was ich will.
Aber ich mach das wirklich.
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Re: künstlervertrag

Beitrag von ysa »

ich kann nicht vertraglich das festlegen, was ich will - im zweifel zahle ich, so stehts jetzt in dem einen vertrag (den ich noch nicht unterschrieben habe, aber wenn ich es nicht tue, dann trete ich halt nicht auf). ich habs ja versucht - sie haben es handschriftlich geändert.
der andere veranstalter (den ich gut kenne) jammert rum, dass die gema so teuer ist.
ich lasse jetzt mal klären, wie das bei meinen liedern ist. wenn die alle (oder eben viele) gema-pflichtig sind, obwohl es ausschließlich!!! volksmusik ist, dann kann ich halt nicht mehr damit auftreten, es sei denn, es übernimmt der veranstalter.
dann muss ich wohl selbst komponieren.

die gema hat mir gesagt, dass es bei volksliedern immer darauf ankommt, wiie man sie arragiert hat.
morgen kann ich jemanden dort anrufen, der es mir genau für jedes lied sagen kann. was anderes bleibt mir nicht übrig - wenn es wirklich, wie du sagst, maira, eine gema-stasi gibt ;-)
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Re: künstlervertrag

Beitrag von ysa »

versteht mich nicht falsch: ich will keinem künstler seine rechte abspenstig machen. aber wenn ich darüber streiten muss, ob brian boru's march gema-frei ist oder nicht, bin ich echt etwas - äh - angepisst ;-)
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Susanne Globisch
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Susanne Globisch »

so also den passus mit der gema haben die veranstalter gestrichen und handschriftlich dazugeschrieben "gema-frei, ansonsten zu lasten des künstlers".
und das ist mal komplett rechtswidrig. Übrigens trennen sich an diesem Punkt die schwarzen Veranstalter-Schafe von den weißen.
Gema-Gebühren hat IMMER der Veranstalter zu zahlen. Wenn Du etwas Gema-pflichtiges spielst und er Dir dann die Gage um den Betrag kürzt, musst Du halt entscheiden, ob Du für das Geld da noch spielen willst.

wenn die gema behauptet, "scarborough fair" sei von simon & garfunekl?
Schreib auf den Musikfolgebogen: Scarborough Fair, trad., arr. (dein Name oder sonst ein Arrangeur, der nicht bei der Gema ist). Da kann die Gema überhaupt nix dagegen sagen. Scarborough Fair ist ein traditionelles Stück, das auch Simon & Garfunkel nur arrangiert haben.

Aber wenn die Gema sich an Dir schadlos hält , dann zahlst Du drauf und zwar nicht so knapp
Das ist meiner Kenntnis nach rechtlich überhaupt nicht möglich. Oder hat das schon mal jemand erlebt? Wie gesagt: Gema-Gebühren sind Veranstaltersache, und das Einreichen der Musikfolgebögen auch! (Und vermutlich ändert da auch ein handschriftlich oder sonstwie geänderter Passus im Vertrag nix dran, weil schon diese Änderung rechtswidrig ist.)



Und weil mir da heute eine Mail mit Workshops zu den Themen Veranstaltungsrecht ins Haus geflattert ist, hier mal den Link. Ist alles in Bayern, aber sehr gut, evtl. hat ja jemand Interesse:
https://www.popkultur.bayern/goprofessionalthemen/

Liebe Grüße von Susanne
May Peace and Love be with us. Always.
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Re: künstlervertrag

Beitrag von ysa »

susanne, wenn dieses ändern rechtswidrig ist, kann ich mich ja schön zurücklehnen - dann ist der passus im vertrag nämlich nichtig.
wenn ich mir da sicher sein könnte!!??

naja, schwarze schafe - ..... weiß nicht
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