künstlervertrag

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Karlchen
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Karlchen »

Na ja - auf Deine Bemerkung über Brian Boru zielt die Bemerkung mit den Arrangements u.a.

Beispiel: Mozarts "Rondo alla turca" ist mit Sicherheit als solches eigentlich GEMA-frei, da der Komponist doch schon etwas über 70 Jahre tot ist... :_grin_:

ABER: wenn Du es sehr ähnlich wie hier spielst, dann muss der Bodo W. über die GEMA für seine Arragement-Arbeit halt was abbekommen.

Ähnliches gilt für die Folklore-Arrangements von Henner Diederich (Djingalla bzw. Ensemble Rossi), die wegen der zahlreichen Workshops, die der grossartige alte Mann immer noch macht, eine ziemliche Verbreitung erfahren haben - die Musik ist eigentlich frei, aber sein Arrangement ist trotzdem GEMA-pflichtig! Meine Folklore-Gruppe arbeitet teilweise mit diesen Arrangements!

Meine halbgebildeten 20 Cents dazu...
"Das Schöne an der Harfe ist, dass sie so vielsaitig ist..." :_grin_:
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Anne
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Anne »

Also wenn ich das mit der handschriftlichen Änderung lese, dann solltest du dich vielleicht fragen, ob der Auftritt für dich wirklich so wichtig ist....
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Susanne Globisch
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Susanne Globisch »

Der Veranstalter KANN Dich vertraglich dazu verpflichten, nur Gema-freie Stücke zu spielen (mache ich ja auch ständig). Aber der Zusatz "ansonsten zu Lasten des Künstlers" ist mit Sicherheit rechtswidrig.

Im ersten Fall musst Du halt rechtzeitig Deinen Musikfolgebogen an den Veranstalter geben, der reicht das Ganze bei der Gema ein und bekommt das OK dafür. SEINE ANGELEGENHEIT!!! Gut, es zahlt sich aus, sich im Voraus darüber informiert zu haben, ob die Stücke die man spielt, gema-pflichtig sind oder nicht (weißt Du jetzt, warum ich so gerne Stücke von Christoph Pampuch spiele? :_cheesy_: )

Aber von Veranstaltern, die mir IHRE Arbeit aufs Auge drücken wollen und darüber rumjammern, wie teuer alles sei, lasse ich mich schon lang nicht mehr beeindrucken :_cool_:
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Maira »

Das mit der Strafe gab es sogar hier im Ort .
Ist zwar schon eine gute Weile her , aber passiert.
Auf der Kerb spielte eine Tanzcombo ( so was gibt es inzwischen so gut wie gar nicht mehr).
Vertrag hatte man keinen gemacht und somit blieb das an den Musikern hängen.
Die spielten das Folgejahr nur noch für die Gemagebühren ( ca. 40 Auftritte ) und lösten sich dann auf.
Wegen den Strafzahlungen.
Mach doch , was Du willst. Ich mach auch , was ich will.
Aber ich mach das wirklich.
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Susanne Globisch
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Susanne Globisch »

Vertrag hatte man keinen gemacht und somit blieb das an den Musikern hängen.
...und damit hatte die Gema die rechtlichen Voraussetzungen, die Band/Musiker selber als den "Veranstalter" zu klassifizieren.
Logo: wenn ich als Musikerin gleichzeitig meine eigene Veranstalterin bin, muss ich mich auch um die Gema kümmern und bin ihr gegenüber verantwortlich.
Wenn das (dank Vertrag) nicht so ist, dann ist und bleibt der Rechtspartner der Gema der Veranstalter. Und da kann er sich nicht mit einer geänderten Klausel aus der Verantwortung ziehen.
Wenn das möglich wäre, könnten Veranstalter ja mit Leichtigkeit die gesamte Regelung aushebeln.
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ysa
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Re: künstlervertrag

Beitrag von ysa »

das bedeutet, wenn der veranstalter seine veranstaltung als gema-frei meldet und der künstler ihm eine liste der stücke schickt, dann ist die klausel "der künstler spielt gema-frei, ansonsten geht es zu seinen lasten" nichtig?
wenn sie nichtig ist, dann kann ich den vertrag getrost so unterschreiben.
wenn nicht, dann muss ich eigentlich jedes stück prüfen lassen und das kostet ab dem 5. stück geld. wohlgemerkt, ausschließlich volkslieder!!!!
nur von mir arrangiert!
echt, ich könnte rrrrrrrrrr


anne, so leicht ist es leider nicht. dann könnte ich gleich sagen: ich spiel auf überhaupt keinem markt mehr. ich hab in den letzten tagen nämlcih die erfahrung gemacht, dass man am besten überhaupt nicht nachfragt grrrrr.
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bastian
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Re: künstlervertrag

Beitrag von bastian »

Ich weise mal vorsorglich darauf hin, dass juristische Ratschläge aus Internetforen immer mit Vorsicht zu genießen sind.

Sebastian
Ein Leben ohne Harfe ist möglich, aber sinnlos.
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Susanne Globisch
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Susanne Globisch »

Ich weise mal vorsorglich darauf hin, dass juristische Ratschläge aus Internetforen immer mit Vorsicht zu genießen sind.
Komplett einverstanden. Aber man kann ja auch mal in einem Forum die gemachten Erfahrungen zusammenschmeißen und gemeinsam drüber nachdenken. Also: ich übernehme für das, was ich sage, natürlich keine juristische Garantie. Aber eindeutige Missverständnisse kann man schon mal aufdröseln.
Vieles von diesem Wissen habe ich aus einem Workshop bei einem Fachanwalt. (Siehe Link in einem meiner vorigen Postings).
Aber falls jemand zu wissen glaubt, dass ich mich mit irgendwas, was ich hier schreibe, täusche, immer her damit! Ich würde den Erkenntnisgewinn sehr begrüßen!
Es ist ein kompliziertes Thema, "gema-frei" hat keine Lobby und daher sehe ich es als hilfreich an, sich so gut wie möglich gegenseitig zu informieren.

dann kann ich den vertrag getrost so unterschreiben.
Auch ich habe solche Verträge mal unterschrieben (ist aber lange her) - aber eben in dem sicheren Wissen, DASS mein Repertoire gema-frei ist.

Ob Du das tun solltest oder lieber doch nur mit Veranstaltern zusammenarbeiten solltest, die seriös arbeiten, ist Deine eigene Entscheidung. Ich habe mich für letzteres entschieden (auch weil ich weiß, dass seriöse Veranstalter über die „halbseidene Konkurrenz“ in ihren eigenen Reihen alles andere als glücklich sind).

Wenn es hart auf hart käme, wäre der juristische Weg wahrscheinlich: Gema würde dem Veranstalter die Gebühren in Rechnung stellen, und er könnte dann - notfalls vor Gericht - versuchen, sie sich von Dir zurückzuholen. Wie das Gericht da entscheiden würde, weiß ich nicht.
Deswegen: falls Du den Vertrag unterschreibst, bewahre Dein Exemplar auf jeden Fall sorgfältig auf.

Ansonsten: nach bestem Wissen und Gewissen und gesundem Menschenverstand gema-frei spielen und das auch auf dem Musikfolgebogen so angeben. Und Dich natürlich auf dem Gig dran halten (also nicht im Überschwang der Gefühle „Stairway to heaven“ spielen oder ähnliches). Wenn Du Stücke von anderen Komponisten/Arrangeuren spielst, bei diesen nachfragen, ob sie bei der Gema sind.

Ein bisschen off-topic:
Was die Gema betrifft, berühren wir hier aber einen wichtigen Punkt: die Gema hat logischerweise nicht das geringste Interesse daran, dass eine Veranstaltung „gema-frei“ ist. Daher ist es ebenfalls logisch, dass sie sich eine entsprechende Prüfung Deines Repertoires bezahlen lässt. Kann man umgehen, indem man ganz einfach nur nachweislich gema-freie Stücke ins Repertoire aufnimmt.

Der nächste Punkt ist schon kniffliger: wenn ich ein Stück sehr einfach arrangiere, z.B. unter eine Mittelalter-Melodie durchaus stilgerecht einfach nur ein paar Quinten drunterlege - woher will ich wissen, ob das nicht irgendwo auf der Welt jemand auch schon mal so gemacht hat und dieses Arrangement bei seiner Urheberrechtsgesellschaft eventuell auch angemeldet hat ?

Die Gema scheint zu versuchen, die „Werkhöhe“ (also ab wann ist ein Arrangement ein schutzfähiges „Werk“) so niedrig wie irgend möglich anzusetzen - einfach weil ihr das nützt. Hat zur Folge, dass man auch bei ganz ehrlich selbst erstellten einfachen Arrangements nie mehr so ganz sicher sein kann bzw. diesen kostenpflichtigen Prüfservice in Anspruch nehmen muss. Das hat meiner Meinung nach dramatische Auswirkungen auf die Amateurmusikszene, wie Du ja gerade am eigenen Leib erlebst. Es macht die Hürde zu den ersten Auftritten unnötig höher (unnötig deshalb, weil die Urheberrechtsgesellschaften in anderen Ländern anscheinend auch sehr gut auf einer in diesem Punkt viel lockereren Basis funktionieren). Und viele geben entnervt ganz auf. Man will ja schließlich Musik machen und kein Jura-Studium absolvieren.

Es ist nun mal leider so, dass die „gema-frei“- Fraktion in Deutschland keine Lobby hat. Die Gema unterstützt sie logischerweise nicht, viele auf Musik-Urheberrecht spezialisierte Anwälte sind sehr nahe an der Gema-Linie, und es gibt auch (noch?) keine allzu große junge, rührige Volksmusik-Szene, die auf die Barrikaden gehen würde, wenn sie sich bei jedem Kneipenmusik-Treffen erstmal um Musikfolgebögen kümmern und Gebühren bezahlen müsste (letzteres ist z.B. in Irland ganz anders - dort SIND die Leute auf die Barrikaden gegangen, was zur Folge hatte, dass die Regelungen in diesem Punkt dort sehr liberal und einfach sind.)

Von daher ist klar, dass Du Dich - wenn Du gema-frei spielen willst - selber schlau machen musst, ob Dein Repertoire auch wirklich gema-frei ist. Die kostenpflichtige Prüfung ist evtl. sogar ein guter Schritt, da sie ja nur einmal nötig ist, und dann weißt Du’s. Und die Gema auch.

Offtopic:
Und für alle Gema-Mitglieder: ich plädiere keineswegs dafür, einen Komponisten, der eine ausgefeilte Komposition /Arrangement erstellt hat, die von anderen aufgeführt wird, dafür nicht via Gema zu bezahlen. Die Frage ist nur, wie niedrig man die „Werkhöhe“ ansetzt. Und da hat die Gema meiner Meinung nach die Tendenz, über das (gesamtgesellschaftlich gesehen) vernünftige Maß hinauszuschießen. Mit wahrnehmbaren negativen Folgen für musikalische Newcomer und die Amateurmusikkultur in diesem Land.


Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen! Aber jetzt wende ich mich erfreulicheren Dingen zu - Harfespielen…

Lg von Susanne
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ysa
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Re: künstlervertrag

Beitrag von ysa »

vielen dank, liebe susanne und alle!

ich denke, da bin ich jetzt, indem ich eine mail an die gema mit meiner setlist geschickt habe, erstmal einen richtigen weg gegangen. dann kostet es halt jetzt mal geld, aber dafür bin ich dann auf der sicheren seite.

zu dem thema "halbseiden" - bei allen drei veranstaltern (bei einem davon habe ich schon gespielt, die beiden anderen sind die erwähnten) ist es so, dass sie ihre veranstaltung als gema-frei angemeldet haben. die erste (das war die im winter) wollte eine setlist von mir, die ich ihnen auch geschickt habe. die zweite, das sind die mit dem vertrag, hat eine setlist von mir bekommen und wohl auch gema-frei angemeldet. der dritte veranstalter hat wohl auch die veranstaltung als gema-frei angemeldet.
ob die jetzt alle halbseiden sind - ich weiß nicht, so viel erfahrung habe ich ja nicht. bei mittelaltermärkten liegt es bestimmt auch nahe zu sagen, wir melden mal gema-frei an.
nur dieser passus mit dem "zu lasten des künstlers" ist das schwierige.
mir ist völlig klar, dass ich hier keine juristisch sattelfesten ratschläge bekomme, keine bange!

ich werde euch auf dem laufenden halten - und bin natürlich froh, wenn ich noch mehr erfahrungsberichte von mittelaltermarktspielern höre!!
danke euch
Jonny Robels
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Jonny Robels »

Allein, das der Verunstalter handschriftlich versucht Dir was aufzudrücken, spricht GEGEN seine Professionalität.
Man muss nicht für jeden spielen. Auch nicht als Anfänger. Damit werden Strukturen aufgeweicht, für die Profies lange gekämpft haben. Das ist nicht schön...
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