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künstlervertrag

Verfasst: Mo 20. Mär 2017, 16:32
von ysa
hallo - ich weiß jetzt nicht, ob ich in diesem forum / thread richtig bin,w enn nicht, verschiebt mich ruhig, admins ;-)

ich spiele im sommer auf einem mittelaltermarkt (nicht das erste mal) und erstmalig wurde ich jetzt gebeten, den veranstaltern einen vertrag zu schicken. jetzt hab ich schonmal rumgegoogelt und es gibt auch etliches zum download. aber natürlich nichts jetzt speziell für so einen markt.
wie ist das z.b. geregelt, wenn ich krank werde?
hat jemand von euch damit erfahrung oder gar ein muster?

danke schonmal! :_kiss_:

Re: künstlervertrag

Verfasst: Mo 20. Mär 2017, 17:01
von Meeresbrise
Googel hilft: KLICK MICH

Wenn du dir die Muster mal ansiehst, wirst du sehen, dass da alles fein säuberlich geregelt ist.

Was unterscheidet denn einen Konzertvertrag für einen Mittelaltermarkt von anderen Konzertverträgen?

Wenn du krank wirst, gibt es eigentlich nur akzeptable 2 Varianten:
- Der Auftritt fällt aus und du bekommst nichts, hast aber auch keine Regresspflichten
- Alternativ sorgst du für Ersatz, der in deinen Vertrag eintritt

Re: künstlervertrag

Verfasst: Mo 20. Mär 2017, 17:16
von ysa
danke, meeresbrise, ich hab schon gegoogelt und auch schon etwas gefunden. der unterschied ist eben, dass du als walking act auf einem markt 1.) häufiger auftrittst, 2.) wettergebunden bist (es gibt keine bühne, auf der du im zweifel überdacht spielen könntest), 3.) die leidige gema-geschichte. 4.) ? deshalb frage ich :_grin_:

ich hab mich nur gefragt (nicht nur mich! euch! ;-) ) ob jemand da schon spezielle erfahrungen gesammelt hat, ob es etwas gibt, dass man da speziell beachten sollte.

Re: künstlervertrag

Verfasst: Mo 20. Mär 2017, 17:52
von Aoi
Frage doch mal den Jonny Robels, der ist doch viel auf Märkte unterwegs. :_wink_:

Lg
Astrid

Re: künstlervertrag

Verfasst: Mo 20. Mär 2017, 17:53
von Ladev
Ich denke am wichtigsten ist, dass du die Gema geschichte
vertraglich dem Veranstalter überlässt.

Re: künstlervertrag

Verfasst: Mo 20. Mär 2017, 18:28
von Maira
Dazu solltest Du dem Veranstalter eine Liste geben
worauf die Stücke aufgeführt sind , die Du zu spielen beabsichtigst.
Wenn Du weißt wer der Urheber ist , mit Namen.( Amelie = Yann Thiersen usw)
Oder wenn Du sicher bist , auch traditionell. ( Alle Vögel sind schon da , Deutsches Liedgut )
Gemagebühren sollte der Veranstalter zahlen, ist nur Dein Bier wenn Du selber veranstaltest.

Re: künstlervertrag

Verfasst: Di 21. Mär 2017, 08:54
von merit
Ich mache, wenn es irgendwie open air ist, vertraglich klar, daß beim kleinsten bißchen Nieselregen nicht mehr ohne anständige Bedachung gespielt werden kann.

Vorhandensein von Beleuchtung bzw. ausreichend Licht steht bei mir auch mit drin. Im Dunkeln kann zumindest ich nicht spielen.

Es handelt sich in beiden Fällen um Erfahrungswerte. Ich habe bisher nur Verträge mit der Harfe gemacht, daher ist das harfenspezifisch.

Ich würde mir allerdings kaum Sorgen machen, wenn es in den letzten Jahren auch immer ohne Vertrag "vernünftig" gelaufen ist und der Veranstalter nicht gewechselt hat.

@Ladev: Meines Erachtens - man belehre mich eines Besseren - ist die GEMA IMMER Veranstalterangelegenheit (bin selbst auch Veranstalter). Es sei denn, dieser versucht, daß per Vertrag dem Künstler überzubügeln.
@Maira: Ich würde einfach darauf warten, daß der Veranstalter mich zum Ausfüllen der GEMA-Liste auffordert. Wozu selbst tätig werden in einer Sache, für die ich nicht verantwortlich bin?

Herzliche Grüße, Merit Zloch

Re: künstlervertrag

Verfasst: Di 21. Mär 2017, 09:39
von ysa
vielen dank
genau dieses harfenspezifische ist ja wichtig - es gibt im netz ja musterverträge ohne ende.
ich habe dem veranstalter jetzt einen von mir abgeänderten mustervertrag geschickt und genau diese gema-geschichte reingeschrieben und auch das mit dem wetter - eben weil ich es schon erlebt habe, dass es geregnet hat und es nirgends eine überdachung gab.
was ich allerdings vergessen habe, war die sache mit der verpflegung. auch die mwst - nunja.
schaumermal ;-)
ich hab nämlich schonmal von einem veranstalter gehört, dass einem harfenspieler bei einer völlig verregneten veranstaltung die harfe kaputt gegangen ist (? naja)...

Re: künstlervertrag

Verfasst: Di 21. Mär 2017, 13:46
von merit
Ich glaube, wenn man selbst noch nichts Unangenehmes erlebt hat, kann man einfach mal bei einem Saft oder Bier eine gesellige Freundesrunde einladen und sich einen Spaß daraus machen, sich die absolute Horrorveranstaltung gemeinsam vorzustellen. So eine Art Rollenspiel - einer gibt den fiesen Veranstalter, einer die nervigen Besucher, einer das schlechte Wetter, einer den armen Musiker etc. pp.

Alles das, was in diesem Spiel vorkommt und was nicht mit einem genügend hohen "Schmerzensgeld" - vulgo Gage - ertragbar wird, kommt als no-go in den Vertrag.

:-)

Über Ergebnisse bitte auch mich informieren, denn auch ich - glücklicherweise - habe schon viel erlebt, aber noch nicht alles. Liebe Grüße, Merit Zloch

Re: künstlervertrag

Verfasst: Di 21. Mär 2017, 15:07
von Susanne Globisch
Also das Beste, was ich mal erlebt habe: ein Veranstalter (Mittelaltermarkt) schrieb in seinen Vertrag, dass die Künstler vor dem Auftritt keine Drogen konsumieren dürfen (waren glaub ich auch einzeln aufgelistet :_shocked_: ). Der Hinweis, dass dies ja eigentlich auch schon durch das Betäubungsmittelgesetz geregelt sei, interessierte ihn nicht wirklich. Als ich ihn dann dort traf hatte ich das Gefühl: der möchte alle Drogen, die auf seinem Markt unterwegs sind, einfach nur für sich alleine... :_grin_:

Bei Open-Airs ist ein vertraglich zugesicherter regensicherer Ausweichs-Spielort meiner Meinung nach für Harfenspieler mit was vom Wichtigsten. Da war mal der (geplante) Open-Air-Gig, bei dem eine blauschwarze Gewitterfront direkt auf uns zukam und die Veranstalterin freudestahlend meinte: "Ooch, das zieht vorbei!" 5 Minuten später war Sintflut. Schaffte es gerade noch in eine Kapelle. Viele Veranstalter scheinen zu glauben, Harfen seien aus Plastik oder Blech oder sonstwie wasserdicht.

GEMA ist eindeutig SACHE DES VERANSTALTERS. Auch wenn das viele nicht realisieren/ gerne ändern würden. Hier hat mal jemand jahrelang Theaterveranstaltung ohne Gema-Meldung gemacht. Irgendwann kam dann wohl der böse Brief von der Gema, und dann wollte der Veranstalter "bis morgen" die Musikfolgebögen der vergangenen Jahre haben... hihi...

Und was eine "gut beheizte" Open-Air-Bühne im Winter ist, sollte man evtl. auch genauer definieren. Jedenfalls reicht ein Heizlüfter bei 6 Grad minus NICHT. (Schnee fiel auf Monitorboxen, taute dort, fror hinterher wieder fest und bildete einen massiven, sehr schwer zu entfernenden Eispanzer).
Über Ergebnisse bitte auch mich informieren, denn auch ich - glücklicherweise - habe schon viel erlebt, aber noch nicht alles.
Geht mir genauso! Ok, hat was von "Opa erzählt vom Krieg", aber ich finds trotzdem lustig... :_grin_: :_grin_: :_grin_:

Lg von Susanne