künstlervertrag

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merit
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Re: künstlervertrag

Beitrag von merit »

Danke, liebe Ysa! Mein Langzeitgedächtnis funktioniert bei Zitaten offenbar erstaunlich gut, nur traut die Wissenschaftlerin in mir dem natürlich ohne Überprüfung nicht.
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Susanne Globisch
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Susanne Globisch »

aber ich bezweifle jetzt, dass die GEMA lediglich die musik prüft. sonst hätten sie doch anders entschieden, oder?
Doch, doch, die Gema prüft NUR DIE MUSIK.

Wenn Du auf Deiner Überprüfungsliste angegeben hast "Rabenballade - Shelmish" ist das natürlich gemapflichtig, weil Shelmish IHRE Vertonung/Arrangement bei der Gema angemeldet haben.

Wenn Du eine andere Vertonung spielst, darfst Du natürlich nicht "Shelmish" dazuschreiben.

Für die Urheberrechte der TEXTE ist nicht die Gema, sondern die VGWort zuständig. (VG=Verwertungsgesellschaft)

Was den Dschungel natürlich nicht gerade lichter macht... :_undecided_:

Liebe Grüße von Susanne
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ysa
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Re: künstlervertrag

Beitrag von ysa »

susanne, ich frage mich nur gerade, ob die melodie von shelmish ist, denn die melodie, die ich verlinkt habe, ist eine andere.
wenn das so ist, dann ist es tatsächlich gema-pflichtig. da ich das nicht wusste, habe ich es so geschrieben,w ie ich es weiß: "deutsch von shelmish".
aber wie gesagt: hätten die jetzt gesagt, "greensleeves ist gema-pflichtig", hätte ich mehr probleme gehabt, das ist ein herzstück in meinem programm.

so isses mir eigentlich wurscht. ;-)
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ysa
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Re: künstlervertrag

Beitrag von ysa »

merit hat geschrieben: Do 18. Mai 2017, 12:00 Danke, liebe Ysa! Mein Langzeitgedächtnis funktioniert bei Zitaten offenbar erstaunlich gut, nur traut die Wissenschaftlerin in mir dem natürlich ohne Überprüfung nicht.
:-) :_kiss_:
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Irmtraud
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Irmtraud »

ob die melodie von shelmish ist
Es kann auch die traditionelle Melodie verwendet worden sein, wenn das Arrangement bei der Gema angemeldet ist, wird sie gemapflichtig, wenn man dieses Arrangement spielt. Die traditionelle Melodie kann man gemafrei verwenden, dann muss man ein eigenes Arrangement spielen. Wenn der Urheber (Text oder Musik) mindestens 70 Jahre tot ist, ist man auf der sicheren Seite.
Für die Urheberrechte der TEXTE ist nicht die Gema, sondern die VGWort zuständig.
Die VG Wort hat ganz andere Funktionen als die Gema. Da geht es um Urheberrechte und deren Vergütung bei der Ausleihe in Bibliotheken. Für die Mitgliedschaft muss man im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der Gema keine Gebühren zahlen.
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Susanne Globisch
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Susanne Globisch »

Die VG Wort hat ganz andere Funktionen als die Gema. Da geht es um Urheberrechte und deren Vergütung bei der Ausleihe in Bibliotheken. Für die Mitgliedschaft muss man im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der Gema keine Gebühren zahlen.
nun, sooo anders sind die Funktionen nicht. Zwei meiner Schüler spielen z.B. öfter mal auf kleinen Dichterlesungen zum Zwecke der Spendensammlung für einen Kindergarten. Die Musik ist gemafrei, also von der Seite kein Problem. Die Gedichte, die der Initiator der Veranstaltung vorträgt, sind noch urheberrechtlich geschützt (Ringelnatz, Kästner, Celan...), und für diese werden Abgaben an die VG Wort fällig. In bescheidenem Umfang (soweit ich weiß ca. 25 Euro), aber trotzdem.

Aber ich denke wir sind uns einig, dass die Gema sich nicht um Texte kümmert, oder?

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Re: künstlervertrag

Beitrag von ysa »

in puncto rabenballade wäre für mich jetzt interessant, ob die melodie zum deutschen text tatsächlich von shelmish ist, da die englische version der ballade anders klingt. oder?
(also nur interessehalber. ich habe das stück, wie gesagt, für mich momentan erstmal abgehakt.)

susanne, so verstehe ich das auch!
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bastian
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Re: künstlervertrag

Beitrag von bastian »

Ich kenne die Melodie als "The twa corbies" oder "The two corbies". Das ist ein schottisches Lied von sechzehnhundertirgendwas oder so. Da ich das Stück auch sehr gerne mag, mal die Frage in die Runde: Weiß irgendwer, wann oder unter welchen Umständen aus den schottischen two corbies englische three ravens geworden sind?

Nachtrag zu deinem vorigen Post: Die GEMA prüft erstmal nicht die Musik. Die macht einen Datanbankabgleich, mehr nicht. In dem Moment, wo Du "Schelmish" schreibst, wirft die Datenbank schon ein positives Ergebnis raus und für die GEMA ist der Fall dann klar. Du hast ja quasi zugegeben, dass das Stück oder zumindest das Arrangement von Schelmisch ist. Deshalb ist es immer ratsam, darauf zu achten, wie man meldet. Man muss allerdings schon ehrlich sein. Wenn Du also das Arrangement von Schelmish spielst, hat Schelmish zu Recht Anspruch auf die Umlage. Allerdings nicht, wenn Du ein eigenes Arrangement von "The twa Corbies" spielst.

Die GEMA kann Dein Arrangement ja auch erstmal nicht prüfen. Zum einen sendest Du ja keine Noten oder gar eine Aufnahme mit ein, sondern nur die Beschreibung. Zum anderen würde das ja auch den Prüfaufwand extrem steigern, wenn dort alle Meldungen erst mal probegehört und mit allem bekannten Liedmaterial verglichen werden müssten.

Trotzdem: Ehrlich sein! Wenn Du ein Schelmisch-Arrangement spielst, solltest Du das auch melden. Wenn du "The twa Corbies" meldest, aber auf dem Markt fällt irgendwem auf, dass das gar nicht Dein Arrangement ist, sondern das Schelmishe, dann hast Du genau die Situation, auf die die GEMA sehr allergisch reagiert.

Grüße,
Sebastian
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Irmtraud
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Irmtraud »

Gedichte, die der Initiator der Veranstaltung vorträgt, sind noch urheberrechtlich geschützt (Ringelnatz, Kästner, Celan...), und für diese werden Abgaben an die VG Wort fällig
Ringelnatz ist nicht mehr geschützt, 1934 gestorben!
Dass VG Wort Gebühren bei Lesungen erhebt, war mir so nicht bekannt. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Rechte bei den Verlagen liegen, die dann auch dafür Gebühren kassieren oder nicht, zumindest läuft das bei Texten von Siegfried Lenz und James Krüss so.
Im Gegensatz zur Gema ist die Mitgliedschaft in der VG Wort auf jeden Fall nicht kostenpflichtig und man muss Lesungen mit eigenen Texten nicht anmelden und bekommt dafür auch keine Vergütung. Das ist bei der Gema völlig anders.
Egal wie man zu Gema und VG Wort steht, ich finde es auf jeden Fall akzeptabel, dass Urheber musikalischer oder literarischer Werke eine Vergütung erhalten, wenn man deren geistiges Eigentum nutzt! Aber ich glaube, das wird hier auch gar nicht in Frage gestellt.
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ysa
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Re: künstlervertrag

Beitrag von ysa »

bastian, ich habe irgendwo den text der rabenballade, wie von shelmish verwendet, "ergoogelt" und die akkorde dazu. dann habe ich mir eine youtube-aufnahme von ihnen angeschaut und dann hab ichs nachgesungen. streng genommen war das dann ein eigenes arrangement - aber was ich eben nicht weiß, ist, ob die melodie, die shelmish verwendet, ein traditional ist.
deshalb hab ich "shelmish" hingeschrieben. normalerweise arrangiere ich ja alles selbst. wenn man das geklampfe "arrangieren" nennen kann ;-)
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