künstlervertrag

Susanne
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Susanne »

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Maira
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Maira »

Oh nein , mittelalterliche Musik ist durchaus NICHT Gemafrei.
Wer sich die ganze Story antun möchte kann gerne bei Knud Seckel nachfragen.
Sie haben auf der Wartburg ein einziges Mal den Sängerwettstreit aufgeführt.
Als sie das ein zweites Mal machen wollten ( es muß grandios gewesen sein ),
kam die Gema und wollte Gebühren.
Jetzt muß man wissen : es gibt nur Texte von den damaligen Künstlern ( W.v. Vogelweide , O.Wolkenstein usw )
die Melodien haben sich leider nicht erhalten.
Also haben die Kombattanten ihre eigene ,,Musik" dazu gemacht.
Und die Texte sind mindestens 700 Jahre alt.

Man hat es dann sein lassen.
( :_cry_: )
Mach doch , was Du willst. Ich mach auch , was ich will.
Aber ich mach das wirklich.
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bastian
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Re: künstlervertrag

Beitrag von bastian »

Scarborough Fair war meinerseits nur ein Beispiel. Ich weiß nicht, wie ich drauf komme, aber es hat gepasst.

Zitat Wikipedia:
Der Name lässt sich auf das Mittelalter zurückführen, als die nordenglische Küstenstadt Scarborough ein wichtiger Treffpunkt für Kaufleute aus ganz England war. [...]
Das Lied wurde vermutlich im 16. oder 17. Jahrhundert geschrieben. [...] Die heute wohl bekannteste Version ist die Bearbeitung von Simon & Garfunkel.


Damit war der Höllencocktail perfekt: Mittelalter, trad. und moderner Interpret in einem Lied vereint. :_wink_:

Und nein, auf MA-Märkten wird nicht nur trad. gespielt. Sehr viele "typische MA-Bands" spielen eigentlich selbst komponierte Stücke. Und sind selbst in der GEMA. An diesem Punkt könnte der geneigte Leser einen Moment innehalten und mal zwei und zwei zusammenzählen... :_rolleyes_:

edit: ich weiß doch, wie ich auf Scarborough Fair komme: ysa hat es weiter vorne im Thread schon mal als Beispiel genannt.
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bastian
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Re: künstlervertrag

Beitrag von bastian »

Ach, ein Nachsatz noch zu meinem kleinen Monolog vorhin:

Angenommen, Du unterschreibst, Du spielst nur GEMA-frei und Du hast dann doch (versehentlich) ein GEMA-pflichtiges Stück gespielt. Und es ist aufgeflogen. Dann könnte es sein, dass Du als Musiker trotzdem ein Problem bekommst:

Klar, der Veranstalter muss erstmal zahlen. Aber dann kann der Veranstalter im Nachgang versuchen, die Strafe von Dir zurückzufordern. Egal, ob das so explizit in dem Vertrag steht oder nicht. Warum? Weil Du einer Verpflichtung nicht nachgekommen bist, die Du unterschrieben hast. Und durch dieses nicht-nachkommen ist dem Veranstalter ein Schaden entstanden. Dann könnte der auf die Idee kommen, auf Schadenersatz zu klagen. Vermutlich nicht ohne Erfolgsaussichten. Also Vorsicht, die Klausel "Künstler spielt nur GEMA-frei" kann man wirklich nur unterschreiben, wenn man dessen sicher ist.

Im übrigen gilt das, was ich vorhin geschrieben habe auch für meine Posts, weswegen das reine Lesen im Internet nicht davon entbindet, selber zu denken.
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merit
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Re: künstlervertrag

Beitrag von merit »

Liebe Leute, jetzt kommt die Archäologin und Historikerin in mir zum Vorschein und sch....ßt klug.

Danke, Bastian. Stimmt. Liebe Maira, der erste Satz stimmt leider nicht. Du weist ja nachfolgend selbst nach, daß die GEMA nicht für mittelalterliche Musik kassiert hat, sondern für Musik, die angemeldet und neu ist. Hättest Du z.B. einen Text vom guten Walter v. d. V. vertont und hast es nicht bei der GEMA angemeldet, wäre das GEMAfrei. Hat ein Musiker von der bekannten Gruppe anus mundi einen . einen Text vom guten Walter v. d. V. vertont und die Musik angemeldet, ist es GEMApflichtig.

"Mittelalterlich" heißt: Musik (! für Texte sind die nicht verantwortlich. ) aus der Zeit (grob gesagt und regional verschieden) zwischen 900 (seeeeehr verallgemeinert) und 1492. DAS IST GEMAFREI!

Weder die besagten Märkte noch die darauf produzierten Kunstformen jeglicher Art haben etwas mit dieser Zeit zu tun - trotz des irreführenden Namens. Es kommt gelegentlich vor, daß ein mittelalterliches Stück gespielt wird :-) (gemafrei). Das wars. Ansonsten läuft da Popmusik. Die ist meist GEMA-pflichtig.

Mir kommt das immer so vor, als würden in einer Kiste auf dem Markt, wo "Äpfel" draufsteht, Würste zum Verkauf liegen :-) Ich finde da die USA z.B. ehrlicher, die derartige Märkte oft als "Fantasy" etc. (auch sehr schön "historically inspired entertainment"!) bezeichnet.

Ich möchte alle, deren Hobby ein nach einer historischen Epoche benanntes Dings ist, ermuntern, sich auch mit Geschichte zu beschäftigen :-). Das macht nämlich voll Spaß!

Herzliche Grüße, Merit Zloch
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ysa
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Re: künstlervertrag

Beitrag von ysa »

ui danke bastian - das habe ich jetzt mal verstanden (vermute ich) und bestätigt mich in meinem vorgehen:
- ich habe meine setlist an die gema geschickt, um sie zu prüfen (mit dem hinweis, dass alle stücke von mir arrangiert sind, bis auf 2, da steht es aber dabei). und wenn ich mein reportoire erweitere, werde ich das selbe mit jedem einzelnen lied machen.

- ich habe den vertrag nochmal abgeändert (habe es ja erzählt - "der künstler spielt gema-frei") und denen geschickt. bisher habe ich noch keine antwort bekommen - aber wenn die das so nicht akzeptieren, werde ich dort nicht spielen, fertsch.
weil ich nämlich genau das vermute: wenn ich in den vertrag schreibe "ich spiele gema-frei", dann bin ich auch dazu verpflichtet sicher zu stellen, dass es so ist.

einige musiker haben mir inzwischen dankenswerterweise ihre verträge als muster geschickt und in vielen steht genau dieser gema-frei-hinweis.

was ist eigentlich, wenn es keinen vertrag gab? (habe ich auch schon erlebt) laut bgb gibt es ja in jedem fall einen, auch wenn man keinen schriftlich fixiert hat. (ein bisschen recht kann ich auch :_wink_: )

jetzt stellt sich für mich nur noch die frage mit der gage.
ich muss zugeben, dass ich wie gesagt letztes jahr für umme auf ein paar märkten gespielt habe und mich dann für 2 in diesem jahr auch viel zu billig beworben habe. was aber ein angemessener preis ist, weiß ich leider nicht - und ich finde schon, dass es unterschiede in der gage geben darf, eben in einem gewissen rahmen. von diesem umsonst- oder zubillig-spielen bin ich sehr schnell abgekommen, eben weil ich den profis das wasser nicht abgraben will (ohne für mich jetzt den anspruch zu erheben, irgendwie supertoll zu sein, ihr versteht).
aber es ist schon ein unterschied, ob ich spiele oder merit oder jonny, und der unterschied darf sich preislich auch widerspiegeln.

ABER, merit, du hast das erwähnt und das stimmt absolut: vielen veranstaltern ist es wurscht, wie gut ich bin, hauptsache da ist jemand mit harfe. tscha.


merit, wegen mittelalter und historisch: da müsstest du bei facebook mal in die diversen mittelalter-gruppen schauen. da schlagen sich die leute regelmäßig wegen dem begriff "authentisch" die köppe ein :_grin_: :_rolleyes_:
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Susanne Globisch
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Susanne Globisch »

Hey, das ist ja lebhaft hier! Ich finde solche Diskussionen echt klasse, auch wenn man keine rechtlich wasserdichten Ergebnisse erwarten kann. Die kann man sich tatsächlich nur von einem Fachanwalt holen, und auch der streicht manchmal die Segel und verweist darauf, dass manche Fragen einfach noch vor Gericht "ausgeschossen" werden müssen. Und das kann man einfach nur abwarten.
was ist eigentlich, wenn es keinen vertrag gab? (habe ich auch schon erlebt) laut bgb gibt es ja in jedem fall einen, auch wenn man keinen schriftlich fixiert hat.
Davon, ohne Vertrag zu spielen, kann man eigentlich in den meisten Fällen nur abraten.
In dem Fall, der von Maira weiter oben angeführt wurde, war mit Sicherheit genau das Fehlen des Vertrages das Problem für die Musiker.
Wahrscheinlich haben sich Musiker und der Inhaber der Räumlichkeiten naiverweise gar nicht um die Gema gekümmert. Als das Problem dann wegen Brief von Gema da war, hatte der Inhaber der Räumlichkeit wegen des fehlenden Vertrages die Möglichkeit zu sagen: "Nee, nee - ich bin im rechtlichen Sinne nicht der Veranstalter, ich habe meinen Raum der Band nur vermietet/überlassen, und der Veranstalter ist die Band selber." Und da die Band keinen schriftlichen Vertrag hatte, mit dem sie das Gegenteil beweisen konnte, geht die Gema davon aus, dass die Band selber der Veranstalter war und daher auch die Gebühren zahlen muss.

Ja, auch eine mündliche Absprache ist ein Vertrag. Nur - wie will man im Ernstfall ohne schriftlichen Vertrag beweisen, was ausgemacht wurde?

Man sollte als Künstler noch aus ganz anderen Gründen darauf achten, dass man nicht in die Rolle des Veranstalters "rutscht" - Stichwort Haftung für Schäden/ Veranstalterhaftpflicht. Wenn da was schief geht, kann das auch sehr teuer und unangenehm werden.

@ Bastian: was mich zu der Annahme bringt, dass der Veranstalter sich den durch ein gema-pflichtiges gespieltes Stück entstandenen Schaden nicht ganz so einfach vom Künstler zurückholen kann, ist einfach die Überlegung: wenn das so einfach möglich wäre, würde es gemacht. Und dann hätte man davon gehört. (Grobe Fahrlässigkeit seitens des Künstlers ist sicher eine andere Kiste, aber das meine ich jetzt nicht.) Aber das ist eben nur ein "educated guess". Falls jemand genaueres weiß oder in Erfahrung bringen kann, würde es mich sehr interessieren.

Lg von Susanne
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ysa
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Re: künstlervertrag

Beitrag von ysa »

susanne, in der normalen welt (z.b. im mietrecht) ist es so, dass wenn es keinen schriftlichen vertrag gibt, das bgb gilt.
aber in bezug auf musik und gema kenn ich mich da jetzt natürlich nicht aus. aber zu denken, kein vertrag - kein problem - das ist tatsächlich sehr naiv, das verstehe sogar ich ;-)
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merit
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Re: künstlervertrag

Beitrag von merit »

Gibt es hier keine harfespielenden Juristen? Ich kenne zwei dudelsackspielende (beide gut! :-).....aber das wäre doch jetzt mal praktisch. Mich würde tatsächlich vor allem interessieren, ob man die GEMA überhaupt auf den Musiker abwälzen kann - selbst wenn es im Vertrag steht, kann es immer nur gegen das BGB oder die guten Sitten oder sonstwas sein.

Eine Frage ist hier noch nicht aufgekommen: Wer von uns (einschließlich der Veranstalter) initiiert wegen sagen wir mal 300 Euro Gage einen Rechtsstreit? Bei einer großen Band über zwei Tage mit 4000-Euro-Tagesgagen sieht das sicherlich anders aus, aber ich persönlich .....:-)

Ich mache trotzdem immer Verträge, und schon lange auch mit Privatpersonen. Gerade für Geburtstage und Co, wo mal ein Privatmensch was organisiert, der sonst keinerlei Erfahrung hat, vermeidet man damit Absagen a la "Ach, wir engagieren jetzt doch lieber einen Alleinunterhalter als Sie" 2 Tage vor der Veranstaltung. Die Leute überlegen sich nämlich dann etwas genauer, ob sie das - im konkreten Falle mich :) - wirklich wollen, wenn sie ihre Unterschrift unter so etwas setzen.

Und man hat obendrein alles, was man vereinbart hat, schriftlich. Das finde ich praktisch, man kann sich gut darauf berufen - beide Seiten. Und man hat im Zweifel eine gute Verhandlungsbasis, wenn was schiefgeht (schon erlebt, ein gefährlich aussehender Kollege hat dann clevererweise den Veranstalter vor Ort quasi gezwungen, wenigstens einen Teil der Gage sofort auszuzahlen, weil abzusehen war, daß der Rest nie kommen wird. Übrigens: Groß angelegte Veranstaltung, wo eine gar nicht kleine und gar nicht arme Stadt einen windigen eventmanager engagiert hatte, kein Mittelaltermarkt). Geklagt haben wir da nicht.

Herzliche Grüße, Merit Zloch
Susanne
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Re: künstlervertrag

Beitrag von Susanne »

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Zuletzt geändert von Susanne am Mi 23. Sep 2020, 15:08, insgesamt 1-mal geändert.
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