Rechte als Musiker im Wohnhaus?
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- ganz frisch
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Rechte als Musiker im Wohnhaus?
Hallo,
ich habe Ärger mit meinem Nachbar. Er empfindet mein Spielen auf der Harfe als störend. Ich halte mich an die Ruhezeiten und spiele nie nach 20:00 Uhr. Ich kann auch nichts dafür, dass die Wände im Wohnhaus so dünn sind. Er meinte, ich müsste mich an bestimmte Stunden halten, die ich pro Tag spielen darf.
Was sind meine Rechte? Kennt sich jemand damit aus?
ich habe Ärger mit meinem Nachbar. Er empfindet mein Spielen auf der Harfe als störend. Ich halte mich an die Ruhezeiten und spiele nie nach 20:00 Uhr. Ich kann auch nichts dafür, dass die Wände im Wohnhaus so dünn sind. Er meinte, ich müsste mich an bestimmte Stunden halten, die ich pro Tag spielen darf.
Was sind meine Rechte? Kennt sich jemand damit aus?
- Saitenwickler
- nicht mehr wegzudenken
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Re: Rechte als Musiker im Wohnhaus?
Die Harfe ist ein leises und melodiöses Instrument. Du kannst davon ausgehen, dass Du an Werkstagen in den Zeiten von 10-13.00 Uhr und 15-20.00 Uhr insgesamt ca. zwei Stunden spielen darfst. Nur bei Instrumenten wie Posaune oder Schlagzeug haben die Gerichte geurteilt, dass eine Dreiviertelstunde am Tag genug sei.
Darüber gibt es auch entsprechende Urteile. Das musste mein Anwalt auch schon einem Nachbarn um die Ohren klatschen, der sich über angeblich „stundenlanges“ Instrumentalspiel beim Vermieter beschwert hatte.
Also lass Dich nicht einschüchtern, die Urteile findes Du zuhauf im Netz. Wenn der Nachbar wieder ankommt, ihm einen Ausdruck unter die Nase halten und fertig.
Aber: führ ab sofort ein Übe-Tagebuch! Wann hast Du was womit gespielt, Tag, Uhrzeit, Dauer. Wenn es Dir nichts ausmacht dann auch, wann Du außer Haus warst. Dein Nachbar müsste einem etwaigen Richter ebenfalls so etwas vorlegen. Hat er da Zeiten drin wo Du nachweislich außer Haus warst (gibt es oft), landet der derbe auf der Nase ...
Darüber gibt es auch entsprechende Urteile. Das musste mein Anwalt auch schon einem Nachbarn um die Ohren klatschen, der sich über angeblich „stundenlanges“ Instrumentalspiel beim Vermieter beschwert hatte.
Also lass Dich nicht einschüchtern, die Urteile findes Du zuhauf im Netz. Wenn der Nachbar wieder ankommt, ihm einen Ausdruck unter die Nase halten und fertig.
Aber: führ ab sofort ein Übe-Tagebuch! Wann hast Du was womit gespielt, Tag, Uhrzeit, Dauer. Wenn es Dir nichts ausmacht dann auch, wann Du außer Haus warst. Dein Nachbar müsste einem etwaigen Richter ebenfalls so etwas vorlegen. Hat er da Zeiten drin wo Du nachweislich außer Haus warst (gibt es oft), landet der derbe auf der Nase ...
- Maira
- nicht mehr wegzudenken
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Hobbit von Klaus & Annika Regelsberger, Schwabach
Fischer 80 von Thomas Fischer, Traunstein
Re: Rechte als Musiker im Wohnhaus?
Dann hilft noch , wenn Du dem Ärger etwas aus dem Weg gehen willst :
Ein dicker Teppich unter der Harfe, Teppiche, Vorhänge, auch dicke Frotteematten fürs Bad,
alles was Lautstärke schluckt.
Damit legst Du Dein Übezimmer aus.
Das sollte einiges an Phon schlucken.
Ein dicker Teppich unter der Harfe, Teppiche, Vorhänge, auch dicke Frotteematten fürs Bad,
alles was Lautstärke schluckt.
Damit legst Du Dein Übezimmer aus.
Das sollte einiges an Phon schlucken.
Mach doch , was Du willst. Ich mach auch , was ich will.
Aber ich mach das wirklich.
Aber ich mach das wirklich.
- pamukkale
- schon länger da
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Re: Rechte als Musiker im Wohnhaus?
Guten Tag,
verstehe auch nicht, wie sich da ein Nachbar aufgrund des Harfensspiels beschweren kann.
Gibt es etwas schöneres und beruhigerendes als die Melodie der Harfe?
Ich denke, du solltest noch viel mehr spielen, vielleicht entspannt sich dein Nachbar dann auch mal :D
Für laute Instrumente wie Schlagzeug oder E-Gitarre gibt es eine Vorschrift, dass man max. 2 Stunden am Tag spielen darf. Hat auch ein Gericht beschlossen: https://www.gevestor.de/details/das-ist ... 13818.html
Lass dich auf jeden Fall nicht auf einen Streit mit dem Nachbarn ein, wenn es sein muss, mach es so wie Saitenwickler sagt und zeig ihm den Ausdruck.
Schöne Grüße
verstehe auch nicht, wie sich da ein Nachbar aufgrund des Harfensspiels beschweren kann.
Gibt es etwas schöneres und beruhigerendes als die Melodie der Harfe?
Ich denke, du solltest noch viel mehr spielen, vielleicht entspannt sich dein Nachbar dann auch mal :D
Für laute Instrumente wie Schlagzeug oder E-Gitarre gibt es eine Vorschrift, dass man max. 2 Stunden am Tag spielen darf. Hat auch ein Gericht beschlossen: https://www.gevestor.de/details/das-ist ... 13818.html
Lass dich auf jeden Fall nicht auf einen Streit mit dem Nachbarn ein, wenn es sein muss, mach es so wie Saitenwickler sagt und zeig ihm den Ausdruck.
Schöne Grüße
- ClarSach
- nicht mehr wegzudenken
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klassisch: L&H Prelude
vielseitig: Camac Excalibur
Re: Rechte als Musiker im Wohnhaus?
Wenn der Nachbarn sonst nett ist, würde ich ihm fragen ob er vielleicht manchal tagsüber schlafen muß nachdem er nachts gearbeitet hat. Dann kannst du vielleicht Rechnung mit seinem Dienstplan halten. Oder ihm vragen wenn dein Spiel ihm an mindesten stört.
- Tinka Bell
- nicht mehr wegzudenken
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Re: Rechte als Musiker im Wohnhaus?
Der Schuss kann nach hinten losgehen. Nicht jeder mag Harfe (oh ja, das kenne ich leider auch), was ich persönlich auch seltsam finde. Aber ja, die Geschmäcker sind verschieden.pamukkale hat geschrieben: ↑Di 18. Sep 2018, 13:28 Guten Tag,
verstehe auch nicht, wie sich da ein Nachbar aufgrund des Harfensspiels beschweren kann.
Gibt es etwas schöneres und beruhigerendes als die Melodie der Harfe?
Ich denke, du solltest noch viel mehr spielen, vielleicht entspannt sich dein Nachbar dann auch mal .....
Damit es sich nicht hochschaukelt, würde ich mich auch an die 2 Stunden täglich halten und wie Maira schon sagte, den Raum gut dämpfen. Und wenn du mitbekommst, dass der Nachbar arbeiten geht oder sonst außer Haus ist, kannst du Extrazeiten einlegen.
Du kennst sicher die unnötigen Nachbarschaftskriege, die genau SO anfangen. Wenn es einmal so weit ist, dann ist guter Rat teuer. Man hört das ja leider immer wieder.
Direkt aus dem Kopf auf die Saiten, ganz ohne Kopfnuss - Entspannung pur!
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Re: Rechte als Musiker im Wohnhaus?
Ich habe/hatte(?) das selbe Problem. Unser Haus ist sehr hellhörig und man versteht schon fast jedes Wort von den Leuten über-,unter- und neben uns. Jetzt ist mein Nachbar Rentner und hatte die Angewohnheit, nach ca einer Stunde üben hinter mir an die Wand zu klopfen bis ich aufhöre. THEORETISCH ist bei uns erst ab 22:00 Uhr Ruhezeit. Der hat aber Terror gemacht wenn ich 20:00 Uhr gespielt hab. Ist verständlich, aber da ich grade eine Vorbereitung auf ein Studium mache MUSS ich üben, und wenn ich erst abends dazu komme dann ist das halt so. Jetzt hab ich aber meine Übangewohnheiten verschoben, stehe eher auf und übe frühs und am Nachmittag, wobei ich dann um 5/6 aufhöre und zum Klavier mit Kopfhörern übergehe. Seitdem ist Ruhe. Ich hoffe mal dass das so bleibt. Ihn stört es nicht mehr wie lange ich übe, ich hab mich auf andere Zeiten eingestellt-auch wenn man nicht im direkten Kontakt steht kann man doch noch ausreichend kommunizieren und das Problem lösen. :)
Vielleicht könnt ihr auch beide irgendwie einen Schritt aufeinander zugehen. :)
Vielleicht könnt ihr auch beide irgendwie einen Schritt aufeinander zugehen. :)
»Musik ist epische Mathematik.«
https://youtube.com/playlist?list=PLUuv ... 75Ewg2zPBs
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- nicht mehr wegzudenken
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Re: Rechte als Musiker im Wohnhaus?
Wobei miteinander reden natürlich am besten ist. Ich bin aber auch ziemlich viel unterwegs und wir sind uns bis jetzt noch nicht wirklich übern Weg gelaufen.
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- David D-Moll
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Re: Rechte als Musiker im Wohnhaus?
Bei mir steht das in der Hausordnung die es zum Mietvertrag dazu gab.
Musizieren ist in meinem Haus erlaubt von 9:00-12:00 Uhr und von 16:00 bis 22:00 Uhr.
Die Gesamtzeit von 2h (je nach Instrument) würd ich auch einhalten.
Wenn ich trommel, dann auch besser nicht länger als 45min, sonst könnte es Ärger geben.
Es ist aber auch nichts einzuwenden gegen 1,5h Harfe spielen, 1h Geige spielen und 0,5h Trommeln je Tag.
Für den Schallschutz ist allerdings der VERmieter zuständig. Ein anderer Mieter der sich gestört fühlt weil das Haus einen mangelhaften Schallschutz hat, könnte ggfs. beim Vermieter Mietminderung geltend machen. Bei Dir darf er sich nur beschweren wenn du die Zeiten missachtest.
Musizieren ist in meinem Haus erlaubt von 9:00-12:00 Uhr und von 16:00 bis 22:00 Uhr.
Die Gesamtzeit von 2h (je nach Instrument) würd ich auch einhalten.
Wenn ich trommel, dann auch besser nicht länger als 45min, sonst könnte es Ärger geben.
Es ist aber auch nichts einzuwenden gegen 1,5h Harfe spielen, 1h Geige spielen und 0,5h Trommeln je Tag.
Für den Schallschutz ist allerdings der VERmieter zuständig. Ein anderer Mieter der sich gestört fühlt weil das Haus einen mangelhaften Schallschutz hat, könnte ggfs. beim Vermieter Mietminderung geltend machen. Bei Dir darf er sich nur beschweren wenn du die Zeiten missachtest.
- Max
- nicht mehr wegzudenken
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- Meine Harfe(n): haben 23 bis 47 Saiten.
Re: Rechte als Musiker im Wohnhaus?
Ich könnte noch so im Recht sein mit meinen Übezeiten, wenn ich wüsste, dass sich jemand davon massiv gestört fühlt, würde es mir die Freude am Spielen verderben. Daher würde ich stets den Dialog suchen und mich um eine Kompromislösung bemühen, die für beide Seiten annehmbar ist.
Ich würde kein spannungsgeladenes Verhältnis mit meinen Nachbarn haben wollen, nur weil ich auf mein gesetzliches Recht poche.
Aber vielleicht bin ich da auch einfach nur zu harmoniebedürftig....
LG Max
Ich würde kein spannungsgeladenes Verhältnis mit meinen Nachbarn haben wollen, nur weil ich auf mein gesetzliches Recht poche.
Aber vielleicht bin ich da auch einfach nur zu harmoniebedürftig....
LG Max
Ebenen sind der Gipfel geographischer Niveaulosigkeit.
Arvo Pärt: „Ich habe entdeckt, dass es genügt, wenn ein einziger Ton schön gespielt wird."
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