Kann ich die Mitgliedschaft in einem Musikverein per Mail kündigen?

Du hast etwas schönes, ärgerliches, spannendes, trauriges mit deiner Harfe erlebt? Erzähl uns davon.
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pamukkale
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Kann ich die Mitgliedschaft in einem Musikverein per Mail kündigen?

Beitrag von pamukkale »

Hallo!

Ich habe jetzt viele Jahre einen Bürojob ausgeübt und hab für dieses Jahr endlich ein kleines Orchester gefunden, bei dem ich bald mit meiner Harfe mitspielen werde. Ich bin schon richtig aufgeregt und freu mich, dass ich ein Ensemble in meiner Stadt gefunden habt :_grin_:

Bis jetzt war ich "nur" im Musikverein meines Heimatdorfes engagiert. Da ich eben in die nächste Stadt gezogen bin, habe ich dort nach was passendem gesucht. Nachdem ich es jetzt gefunden habe, möchte ich die Mitgliedschaft bei dem Verein zuhause kündigen. Meint ihr, ich kann die Mitgliedschaft per Mail beenden? Oder braucht es da etwas mehr? Kennt sich jemand aus, wie das rechtlich richtig ablaufen sollte?
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mygga
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Re: Kann ich die Mitgliedschaft in einem Musikverein per Mail kündigen?

Beitrag von mygga »

Ihr habt doch bestimmt einen Vorsitzenden bzw. einen Vereinsvorstand. Den würde ich fragen. Ansonsten ist das in der Satzung festgelegt.

Wenn es schnell gehen soll, könntest du es per Mail versuchen und um Bestätigung der Kündigung bitten. Das funktioniert allerdings nur, wenn der Adressat auch Mails liest. Was nicht jeder unbedingt tut...
Wo Sprache keine Worte hat, fängt die Musik erst an. (M.W.)
super_smooth
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Re: Kann ich die Mitgliedschaft in einem Musikverein per Mail kündigen?

Beitrag von super_smooth »

Hey,
Ich würde auch vorschlagen, dass es am besten ist, wenn du einfach mal nachfragst, wie das üblich ist! Ich wäre aber auch nervös in deiner Situation, weil wer kündigt schon gerne so eine lange Mitgliedschaft... Bin ich froh, dass ich ein kleines Ensemble in der Musikschule in meiner Heimatstadt habe.

Grundsätzlich ist es übrigens möglich, eine Mitgliedschaft per Mail zu kündigen (Siehe hier: Link entfernt, da nicht mehr zielführend) Im Arbeitsrecht reicht eine Kündigung nicht aus, durchaus aber was das Vereinsrecht angeht: Zur "Erfüllung der Schriftform" reicht eine "telekommunikative Übermittlung" ;)

Ich würde mich an deiner Stelle aus Höflichkeit und Respekt gegenüber den Mitgliedern deines alten Vereins nicht nur schriftlich machen, sondern mich auch persönlich bei ihnen bedanken und verabschieden...
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