Ok, Leute, ihr habt ja alle recht, jedenfalls mehr oder weniger.
Nun mal der Reihe nach, es liegt in der Entscheidung des Veranstalters eine Veranstaltung abzusagen (wenn es denn nicht sowieso durch politische Vergaben zwingend so sein muss).
Der Veranstalter ist die Jugendherberge Lauterbach.
Bisher haben vier Personen von sich aus storniert und dies nicht über mich, sondern direkt bei der Jugendherberge.
Ich habe davon nur erfahren, weil ich die Stornierungsbestätigung jeweils in Kopie der E-Mail bekommen habe.
Der Kernsatz in diesen Bestätigungen lautet:
Der Form halber bestätigen wir Ihre termingerechte Absage zum Reisevertrag […] mit geplantem Aufenthalt vom 01.08.20 bis 05.08.20.
Hierbei ist die durch Fettschrift hervorgehobene Stelle so in der Mail enthalten.
Damit dürfte die auf der Harfensommer-Website kommunizierte Nachrücker-Regelung hinfällig sein.
Persönlich hielte ich auch jedes Beharren darauf in der gegenwärtigen Situation für nicht in Ordnung.
Ihr angemeldeten Teilnehmer/innen habt ja die AGB per E-Mail von der JH erhalten.
Darin findet ihr den Punkt
6 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
6a lautet:
a) Familien, Kleingruppen (weniger als 10 Personen), Einzelreisende sowie bis zu 9 stornierende Teilnehmer einer Gruppe gem. lit. b):
- bis 60 Tage vor Anreise: kostenfrei
- ab 59. Tag bis 40 Tage vor Anreise: 20 %
- ab 39. Tag bis 15. Tag vor Anreise: 50 %
- ab 14.Tag bis 7. Tag vor Anreise: 75 %
- ab 6. Tag bis zum Tag der Anreise oder bei Nichterscheinen 90 %
(
Datei: AGB_Hausordnung_Formblatt.pdf – auf S. 3 habe ich die Fristen markiert.)
Bei Gruppen ab 10 Personen (wie beispielsweise dem Harfentreffen als Veranstalter) sind die Fristen standardmäßig länger.
Insofern sollte für die Angemeldeten des Harfensommers die kostenfreie Stornierung bis zum 02.06.2020 möglich sein
(ohne Gewähr bis ich mich selbst informiert habe!).
Stefan, auch ich bin deutlich in der Risikogruppe, nicht nur, was das Alter betrifft, sondern auch noch durch koronare Herzerkrankung, Hypertonie, Übergewicht …
Aus dem Grund überlege ich selbst auch nicht am Harfensommer teilzunehmen und mich vor Ort vertreten zu lassen, sollte er nicht seitens der Jugendherberge abgesagt werden.
Aber auch das ist noch nicht mit dem Veranstalter Jugendherberge besprochen.
Ich selbst bin, wie beispielsweise die Dozent/inn/en, in einem Vertragsverhältnis und muss sehen, wie wir das im Fall, dass ich mich so entscheide, regeln.
Zum Schluss noch ein paar Gedanken zu der Öffnung der Jugendherbergen:
Im Moment sind in Hessen die JH bis zum 03.05.2020 geschlossen. Was genau danach passiert, weiß ich ebenso wenig, wie ihr.
Maßgeblich sind – nachrangig zu den politischen Entscheidungen – die Entscheidungen des hessischen Landesverbandes.
Ich kann mir auch vorstellen, dass nicht alle Jugendherbergen gleichzeitig geöffnet werden oder andere Reglements getroffen werden.
Selbst bei der Öffnung von Jugendherbergen wird man sicher annehmen können, dass die Unterbringung mehrerer Personen in einem Zimmer nicht möglich sein wird (es sei denn, es handelt sich um sowieso zusammenlebende Familien/Paare etc.).
Bei sonst (!) normaler Buchungslage einer Veranstaltung mit mehr als 100 Personen (Harfensommer) oder mehr als 200 (Harfentreffen) dürfte sich das »Business as usual« sowieso verunmöglichen.
Wie es aussehen wird, weiß ich noch nicht …