Aktualisierte EU Regelung für Musikinstrumente aus Tropenholz
Verfasst: Sa 7. Jan 2017, 20:19
Hallo zusammen,
für den ein oder anderen zur Info: seit dem 1.1.2017 gibt es ein Verkaufsverbot für Instrumente aus Rosenholz, Palisander, Bubinga und Kosso. Das gilt auch für den Weiterverkauf gebrauchter Instrumente, dafür gibt es u.U. aber eine legale Möglichkeit:
Es gibt eine Ausnahme für den Weiterverkauf von Instrumenten, die vor dem Stichtag 1.1.2017 erworben worden sind. Diese kann man bei den Naturschutzbehörden registrieren lassen. Dafür ist der Nachweis erforderlich, dass das Instrument vor dem Stichtag erworben wurde. Nur mit dieser Registrierung ist ein Weiterverkauf noch gestattet. Registrieren lassen kann man bei den Landesämtern für Umwelt und Naturschutz oder evtl. auch bei den Unteren Naturschutzbehörden des jeweiligen Regierungsbezirks. http://ec.europa.eu/environment/cites/p ... rities.pdf
Wer also eine Harfe aus Bubinga oder Palisander (Rosewood) hat, tut gut daran, diese baldmöglichst registrieren zu lassen. Ansonsten ist ein Weiterverkauf verboten und kann als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Darüber hinaus: Wer so ein ein Instrument ohne eine solche Registrierung jetzt noch erwirbt, kann damit rechnen, dass es nie mehr weiterverkauft werden kann.
Der reine Besitz und das Auftreten z.B. auf Konzerten ist davon nicht betroffen. Das ist weiterhin erlaubt. Auch das reine Reisen innerhalb der EU ist noch erlaubt. Eine Einfuhr (auch eine Wiedereinfuhr) von Harfen in die EU ohne vorherige Registrierung wird aber nicht mehr möglich sein, wenn das Holz der Harfe mehr als 10 kg wiegt.
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-v ... ren-lassen
https://www.somm.eu/fileadmin/somm/uplo ... _FINAL.pdf
Für Rio-Palisander gibt es schon seit 1992 eine ähnliche Regelung.
Grüße,
Sebastian
ps: Tut mir Leid, dass ich erst jetzt warne. Im Dezember wäre eine Registrierung noch wesentlich einfacher gewesen. Ich bin aber jetzt erst darauf aufmerksam geworden.
für den ein oder anderen zur Info: seit dem 1.1.2017 gibt es ein Verkaufsverbot für Instrumente aus Rosenholz, Palisander, Bubinga und Kosso. Das gilt auch für den Weiterverkauf gebrauchter Instrumente, dafür gibt es u.U. aber eine legale Möglichkeit:
Es gibt eine Ausnahme für den Weiterverkauf von Instrumenten, die vor dem Stichtag 1.1.2017 erworben worden sind. Diese kann man bei den Naturschutzbehörden registrieren lassen. Dafür ist der Nachweis erforderlich, dass das Instrument vor dem Stichtag erworben wurde. Nur mit dieser Registrierung ist ein Weiterverkauf noch gestattet. Registrieren lassen kann man bei den Landesämtern für Umwelt und Naturschutz oder evtl. auch bei den Unteren Naturschutzbehörden des jeweiligen Regierungsbezirks. http://ec.europa.eu/environment/cites/p ... rities.pdf
Wer also eine Harfe aus Bubinga oder Palisander (Rosewood) hat, tut gut daran, diese baldmöglichst registrieren zu lassen. Ansonsten ist ein Weiterverkauf verboten und kann als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Darüber hinaus: Wer so ein ein Instrument ohne eine solche Registrierung jetzt noch erwirbt, kann damit rechnen, dass es nie mehr weiterverkauft werden kann.
Der reine Besitz und das Auftreten z.B. auf Konzerten ist davon nicht betroffen. Das ist weiterhin erlaubt. Auch das reine Reisen innerhalb der EU ist noch erlaubt. Eine Einfuhr (auch eine Wiedereinfuhr) von Harfen in die EU ohne vorherige Registrierung wird aber nicht mehr möglich sein, wenn das Holz der Harfe mehr als 10 kg wiegt.
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-v ... ren-lassen
https://www.somm.eu/fileadmin/somm/uplo ... _FINAL.pdf
Für Rio-Palisander gibt es schon seit 1992 eine ähnliche Regelung.
Grüße,
Sebastian
ps: Tut mir Leid, dass ich erst jetzt warne. Im Dezember wäre eine Registrierung noch wesentlich einfacher gewesen. Ich bin aber jetzt erst darauf aufmerksam geworden.