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Aktualisierte EU Regelung für Musikinstrumente aus Tropenholz

Verfasst: Sa 7. Jan 2017, 20:19
von bastian
Hallo zusammen,

für den ein oder anderen zur Info: seit dem 1.1.2017 gibt es ein Verkaufsverbot für Instrumente aus Rosenholz, Palisander, Bubinga und Kosso. Das gilt auch für den Weiterverkauf gebrauchter Instrumente, dafür gibt es u.U. aber eine legale Möglichkeit:

Es gibt eine Ausnahme für den Weiterverkauf von Instrumenten, die vor dem Stichtag 1.1.2017 erworben worden sind. Diese kann man bei den Naturschutzbehörden registrieren lassen. Dafür ist der Nachweis erforderlich, dass das Instrument vor dem Stichtag erworben wurde. Nur mit dieser Registrierung ist ein Weiterverkauf noch gestattet. Registrieren lassen kann man bei den Landesämtern für Umwelt und Naturschutz oder evtl. auch bei den Unteren Naturschutzbehörden des jeweiligen Regierungsbezirks. http://ec.europa.eu/environment/cites/p ... rities.pdf

Wer also eine Harfe aus Bubinga oder Palisander (Rosewood) hat, tut gut daran, diese baldmöglichst registrieren zu lassen. Ansonsten ist ein Weiterverkauf verboten und kann als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Darüber hinaus: Wer so ein ein Instrument ohne eine solche Registrierung jetzt noch erwirbt, kann damit rechnen, dass es nie mehr weiterverkauft werden kann.

Der reine Besitz und das Auftreten z.B. auf Konzerten ist davon nicht betroffen. Das ist weiterhin erlaubt. Auch das reine Reisen innerhalb der EU ist noch erlaubt. Eine Einfuhr (auch eine Wiedereinfuhr) von Harfen in die EU ohne vorherige Registrierung wird aber nicht mehr möglich sein, wenn das Holz der Harfe mehr als 10 kg wiegt.

http://www.stadt-koeln.de/politik-und-v ... ren-lassen

https://www.somm.eu/fileadmin/somm/uplo ... _FINAL.pdf

Für Rio-Palisander gibt es schon seit 1992 eine ähnliche Regelung.

Grüße,
Sebastian

ps: Tut mir Leid, dass ich erst jetzt warne. Im Dezember wäre eine Registrierung noch wesentlich einfacher gewesen. Ich bin aber jetzt erst darauf aufmerksam geworden.

Re: Artenschutz: Verkaufsverbot für Instrumente aus Rosenholz, Bubinga, Palisander und Kosso

Verfasst: Sa 7. Jan 2017, 20:37
von Vera
Sind nicht die pakistanischen... recht preiswerten Harfen alle aus Rosenholz?

Re: Artenschutz: Verkaufsverbot für Instrumente aus Rosenholz, Bubinga, Palisander und Kosso

Verfasst: Sa 7. Jan 2017, 20:42
von bastian
Bingo! Wer jetzt noch eine Paki ohne CITES-II-Dokument kauft... hat doppelt Pech.

Re: Artenschutz: Verkaufsverbot für Instrumente aus Rosenholz, Bubinga, Palisander und Kosso

Verfasst: So 8. Jan 2017, 00:29
von Ladev
Es ist unwahrscheinlich, dass die Paki Harfen
aus echtem Rosenholz ( Aniba rosaeodora Süd Amerika ) gebaut
sind.Die ersten Rosenhölzer wurden schon 1992 geschützt.

Rosenholz ist ein sehr missbrauchter Begriff
für verschiedene Holzarten die ähnlich sind.
Das selbe Problem gibt es auch bei Mahagoni
welches in seiner echten Form auch schon lange
geschützt ist , aber es massenhaft Hölzer mit
der Bezeichnung Mahagoni gibt.
Man muss auf die genaue botanische Bezeichnung achten
und dann noch eventuell auf die Herkunft, da nicht immer
alle gebiete geschützt sind.
Manche Sachen lassen sich teilweise nur unter dem
Mikroskop genau bestimmen, was die Sache noch komplizierter
und teurer macht.
Leider liegt die Beweispflicht aber meistens beim Besitzer
also aufpassen bei Reisen außerhalb der EU .
Es kann schon mal passieren , dass ein Instrument auf
verdacht einfach mal einbehalten werden kann.

Leider alles sehr kompliziert und schwer zu durchschauen.
Deswegen am besten nur noch Instrumente mit heimischen Hölzer
kaufen und am besten im Kaufbeleg die verwendeten Hölzer
auflisten lassen. Damit ist man auch für die Zukunft abgesichert.

Gruß
Detlev

P.S. hier noch eine passende Info zu dem Thema
http://www.gitarrebass.de/stories/aufla ... empfohlen/

Re: Artenschutz: Verkaufsverbot für Instrumente aus Rosenholz, Bubinga, Palisander und Kosso

Verfasst: So 8. Jan 2017, 08:37
von mygga
Auf Facebook gibt es auch eine Diskussion dazu.

https://www.facebook.com/groups/1279248 ... =bookmarks

Re: Artenschutz: Verkaufsverbot für Instrumente aus Rosenholz, Bubinga, Palisander und Kosso

Verfasst: So 8. Jan 2017, 11:39
von bastian
Ladev hat geschrieben: Man muss auf die genaue botanische Bezeichnung achten
und dann noch eventuell auf die Herkunft, da nicht immer
alle gebiete geschützt sind.
Oder man lässt das Instrument vorsorglich ohne Holzgutachten registrieren und ist die Diskussion um die genaue Holzart los. Es geht dabei ja nur darum, amtlich nachweisen zu können, dass das Instrument vor dem Verbot in der EU in Verkehr gebracht wurde.

Blöd nur, wenn es aus Rio-Palisander besteht, das ist eben seit 1992 sehr streng geschützt, das darf quasi gar nicht mehr verkauft werden.

Ich bezweifele aber, dass es auch nur eine einzige Paki aus Riopalisander gibt.

Re: Artenschutz: Verkaufsverbot für Instrumente aus Rosenholz, Bubinga, Palisander und Kosso

Verfasst: So 8. Jan 2017, 12:38
von merit
Liebe Harfenspieler, ich bin verwirrt.

Mein Freund ist Instrumentenbauer und kann generell weiterhin ganz munter für Zierringe Grenadill (meines Wissens eine Palisanderart) einkaufen - er muß allerdings für jedes Fitzelchen ein Citis-Zertifikat haben, Buch führen (auf Papier!) und dem Kunden auch zertifizieren, woher die Grenadillbestandteile seines Instrumentes kommen.

Durchsetzende Behörden sind übrigens die unteren Naturschutzbehörden, die, wie eifriger Austausch mit Instrumentenbauern in anderen Bundesländern ergab, die Sache sehr sehr sehr verschieden handhaben :-)

Das macht die Sache zwar ausgesprochen nervig, von einem totalen Palisanderverbot würde ich hier allerdings nicht sprechen.

Herzliche Grüße, Merit Zloch

Re: Artenschutz: Verkaufsverbot für Instrumente aus Rosenholz, Bubinga, Palisander und Kosso

Verfasst: So 8. Jan 2017, 12:57
von Aoi
Tja und vom Prinzip her müsste ich scheinbar sogar meine Saphir/Mahagoni
Zertifizieren, wenn ich auf Nummer sicher gehen will.

Hier dazu noch konkretere und Interessante Links zur bfn:

https://www.bfn.de/0305_holz.html

https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/docume ... ar-221.pdf

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/cites/ ... r-2017.pdf

Lg
Astrid

Re: Artenschutz: Verkaufsverbot für Instrumente aus Rosenholz, Bubinga, Palisander und Kosso

Verfasst: So 8. Jan 2017, 13:14
von bastian
Hallo Merit,

auch Palisander ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene Bäume. Und wie Detlev schon schrieb, auch die Herkunft muss beachtet werden.

Riopalisander ist seit 1992 recht streng geschützt, das kommt einem totalen Verkaufsverbot schon recht nahe. Einige andere (sechs oder so) Arten dürfen neuerdings nicht mehr in die EU eingeführt werden. Wenn man die jetzt innerhalb der EU handelt, muss man nachweisen, dass das Holz vor dem 1.1. importiert wurde. Daher der Papierkram.

Dass die Bundesländer das unterschiedlich handhaben macht es dann nicht einfacher.

Grüße,
Sebastian

Re: Artenschutz: Verkaufsverbot für Instrumente aus Rosenholz, Bubinga, Palisander und Kosso

Verfasst: Di 10. Jan 2017, 18:17
von Markus Schönfelder
Hallo,

wer ein solches Instrument hat verliert sicher nichts daran es zeitnah registrieren zu lassen, ABER:
Wie so oft bleibt abzuwarten wie die tatsächliche Implementation dieses Gesetzes letztendlich aussieht. Dass es kommt steht ja schon seit Jahren fest und überrascht keinen Instrumentenbauer wirklich.
Die durchführenden Behörden sind gerade dabei sich untereinander auf die groben Richtlinien für die Durchführung zu einigen. Nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen wird der Verkehr innerhalb der EU so gut wie gar nicht eingeschränkt werden. Strengere Kontrollen und Auflagen werden vor allem beim Im- und Export in/aus dem EU-Raum relevant sein. Auch ist jetzt schon absehbar dass im Falle eines Privatverkaufes ein späterer Nachweis durch alte Rechnung/Quittung absolut ausreichend sein wird.

Die Gesetzgebung in wortwörtlicher Form übersteigt schlicht und einfach die Möglichkeiten der kontrollierenden Behörden.

Das sind wie gesagt bisher keine verlässlichen Informationen, da die betroffenen Parteien noch am Anfang der Verhandlungen stehen, aber es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Besitzer älterer Instrumente zu strafen ist weder der Sinn der Verordnung, noch ist es der Wille der Behörden den Verkauf solcher Instrumente zu stoppen. Die Gesetzgebung ist vor allem dazu eingerichtet worden die weitere Abholzung zu reduzieren indem der entsprechende Markt zerstört wird.
Die letztendliche Durchführungsverordnung wird für jedes Bundesland etwas anders aussehen, aber letztendlich liegt es auch im Interesse der einzelnen Landesbehörden hier Rechtssicherheit und übergreifende Grundlagen zu schaffen.

Es sind auch in übrigen nicht alle Palisandergewächse von diesem Verbot betroffen, sondern spezielle botanische Arten.

liebe Grüße
Markus