Frage zu Copyright/Coverversionen
- Socke
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Frage zu Copyright/Coverversionen
Schon seit einer ganzen Weile beschäftigt mich das Thema Copyright im Zusammenhang mit Coverversionen. Für mich ist das nach wie vor ein ziemlicher Dschungel und Google liefert mir keine wirklich eindeutigen Antworten. Daher hoffe ich einfach mal, dass mich hier jemand dazu aufklären kann.
Wenn ich irgendwo in der Öffentlichkeit spiele, greife ich meistens auf alte traditionelle Musik aus verschiedenen Ländern zurück, um sicherzugehen. Ich habe allerdings eine riesige Freude daran, zuhause Musiken aus verschiedensten (größtenteils schwedischen) Filmen und Serien nach Gehör zu entschlüsseln und auf der Harfe nachzuspielen. Meine Frage: Sollte ich es tunlichst vermeiden, sowas jemals in einer Fußgängerzone zu spielen, weil ich dann das Risiko eingehe, dass mich die SUISA oder das schwedische Fernsehen in den Boden stampft? Bzw. wenn ich sowas jemals in der Fußgängerzone spielen will, wie muss ich dann vorgehen? Wie wäre z.B. rein theoretisch die Prozedur für das Intro der deutschen Kinderserie "Löwenzahn" mit Harfe in einer x-beliebigen Fußgängerzone in der Schweiz oder in Deutschland? Müsste man jedes Mal das ZDF und/oder die SUISA/GEMA um Erlaubnis bitten und einen entsprechenden Beitrag zahlen?
Auf YouTube findet man ja unzählige Coverversionen von Filmmusiken mit den unterschiedlichsten Instrumenten. Klar ist nicht automatisch alles legal, nur weil's auf YouTube ist. Ich frage mich daher, in welchen Fällen solche Videos vom Gesetz her zugelassen sind und in welchen Fällen nicht. Wikipedia macht im Artikel über Coverversionen den Unterschied zwischen "Cover" und "Bearbeitung". Ich weiss nicht ganz, wie ich das interpretieren soll. Angenommen jemand macht z.B. eine Gospelversion von einem ursprünglich instrumentalen Filmthema, ist das nun eine schöpferische Leistung oder nicht? Für mich ist das nicht eindeutig.
Letztes Jahr habe ich auf einem Biomarkt in Frankreich gespielt. Ich habe peinlich genau darauf geachtet, nur traditionelle irische und schwedische Melodien herauszusuchen, auf denen kein Copyright mehr liegt. Erst viel später habe ich erfahren, dass das Organisationskomitee des Marktes von der SACEM (frz. GEMA) eine Rechnung von 52 Euro bekommen hat, mit der Anmerkung, diese Pauschale würde völlig unabhängig von meinem Repertoire anfallen. Ich bin mir nicht ganz sicher, wie das gerechtfertigt ist. Wenn ein Copyright vorliegt, kann ich das ja verstehen, aber wenn es sich nur um Stücke handelt, die eindeutig ins Allgemeingut übergegangen sind (weil Urheber unbekannt oder seit über 70 Jahren tot)? Ich denke, dass das Organisationskomittee da über's Ohr gehauen wurde.
Wie auch immer, zurück zu den Coverversionen. Wie handhabt ihr das, wenn euch mal danach zumute ist, öffentlich ein Löwenzahn-Intro zu klimpern?
Wenn ich irgendwo in der Öffentlichkeit spiele, greife ich meistens auf alte traditionelle Musik aus verschiedenen Ländern zurück, um sicherzugehen. Ich habe allerdings eine riesige Freude daran, zuhause Musiken aus verschiedensten (größtenteils schwedischen) Filmen und Serien nach Gehör zu entschlüsseln und auf der Harfe nachzuspielen. Meine Frage: Sollte ich es tunlichst vermeiden, sowas jemals in einer Fußgängerzone zu spielen, weil ich dann das Risiko eingehe, dass mich die SUISA oder das schwedische Fernsehen in den Boden stampft? Bzw. wenn ich sowas jemals in der Fußgängerzone spielen will, wie muss ich dann vorgehen? Wie wäre z.B. rein theoretisch die Prozedur für das Intro der deutschen Kinderserie "Löwenzahn" mit Harfe in einer x-beliebigen Fußgängerzone in der Schweiz oder in Deutschland? Müsste man jedes Mal das ZDF und/oder die SUISA/GEMA um Erlaubnis bitten und einen entsprechenden Beitrag zahlen?
Auf YouTube findet man ja unzählige Coverversionen von Filmmusiken mit den unterschiedlichsten Instrumenten. Klar ist nicht automatisch alles legal, nur weil's auf YouTube ist. Ich frage mich daher, in welchen Fällen solche Videos vom Gesetz her zugelassen sind und in welchen Fällen nicht. Wikipedia macht im Artikel über Coverversionen den Unterschied zwischen "Cover" und "Bearbeitung". Ich weiss nicht ganz, wie ich das interpretieren soll. Angenommen jemand macht z.B. eine Gospelversion von einem ursprünglich instrumentalen Filmthema, ist das nun eine schöpferische Leistung oder nicht? Für mich ist das nicht eindeutig.
Letztes Jahr habe ich auf einem Biomarkt in Frankreich gespielt. Ich habe peinlich genau darauf geachtet, nur traditionelle irische und schwedische Melodien herauszusuchen, auf denen kein Copyright mehr liegt. Erst viel später habe ich erfahren, dass das Organisationskomitee des Marktes von der SACEM (frz. GEMA) eine Rechnung von 52 Euro bekommen hat, mit der Anmerkung, diese Pauschale würde völlig unabhängig von meinem Repertoire anfallen. Ich bin mir nicht ganz sicher, wie das gerechtfertigt ist. Wenn ein Copyright vorliegt, kann ich das ja verstehen, aber wenn es sich nur um Stücke handelt, die eindeutig ins Allgemeingut übergegangen sind (weil Urheber unbekannt oder seit über 70 Jahren tot)? Ich denke, dass das Organisationskomittee da über's Ohr gehauen wurde.
Wie auch immer, zurück zu den Coverversionen. Wie handhabt ihr das, wenn euch mal danach zumute ist, öffentlich ein Löwenzahn-Intro zu klimpern?
Saitenwürstchen goes chromatic: https://www.youtube.com/channel/UCm4Uxv ... BsnBBynxCg
- Ladev
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Re: Frage zu Copyright/Coverversionen
Hallo Socke,
die Strassenmusik ist bei der Gema eine
Grauzone und wird in der Regel nicht mit
Gebühren belegt.
Stell deine frage doch einfach an die
Gema, ich denke die haben da auch eine
Auskunftspflicht.
Gruß
Detlev
die Strassenmusik ist bei der Gema eine
Grauzone und wird in der Regel nicht mit
Gebühren belegt.
Stell deine frage doch einfach an die
Gema, ich denke die haben da auch eine
Auskunftspflicht.
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Re: Frage zu Copyright/Coverversionen
Hallo Socke,
zumindest 2014 waren anscheinend Straßenmusikanten nicht GEMA-pflichtig.
https://de-de.facebook.com/GEMAdialog/p ... 9980240840
Deine anderen Fragen sind mir zu schwierig - vielleicht wirklich mal bei der GEMA nachfragen, wie Ladev vorschlägt. Oder einen Juristen fragen...
Liebe Grüße,
Deirdre
zumindest 2014 waren anscheinend Straßenmusikanten nicht GEMA-pflichtig.
https://de-de.facebook.com/GEMAdialog/p ... 9980240840
Deine anderen Fragen sind mir zu schwierig - vielleicht wirklich mal bei der GEMA nachfragen, wie Ladev vorschlägt. Oder einen Juristen fragen...
Liebe Grüße,
Deirdre
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- Socke
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Re: Frage zu Copyright/Coverversionen
Oha, das ist ja schonmal interessant!
Vielen Dank für eure Antworten. Und ich glaube, ihr habt Recht. Das könnte aufschlussreich sein, die übrigen Fragen mal direkt mit der Gema zu klären. Wenn ich Antworten habe, poste ich die hier rein.
Vielen Dank für eure Antworten. Und ich glaube, ihr habt Recht. Das könnte aufschlussreich sein, die übrigen Fragen mal direkt mit der Gema zu klären. Wenn ich Antworten habe, poste ich die hier rein.
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- Maira
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Re: Frage zu Copyright/Coverversionen
Frag die Gema selber , die haben nämlich echt merkwürdige Kriterien
die sich uns Normalsterblichen durchaus NICHT erschließen.
Kleines Beispiel gefällig ? Mir kam eine Coverversion zu Ohren . Ich musste kurz überlegen und : Ja , 1970ger , Jürgen Marcus , Ein Festival der Liebe.
Dann ging der Song weiter : Atemlos ....... ( Nicht von Helene Fischer , die Coverversion ).
Das machte mich recht perplex , Atemlos war gecoverd , da ich das aber nicht kannte ( H. Fischer gehört nicht zu meinem Musikprogramm )
bin ich inzwischen der Überzeugung , das der Urheber von Atemlos Teil 1 von Marcus abgeguckt hat ( mit oder ohne Genehmigung ? Mama Mia ist auch von Madonna gecoverd , mit Genehmigung ).
Anderes Beispiel ? Knud Seckel hat am Sängerwettstreit auf der Wartburg mitgemacht ( vor 10 Jahren ? ) . Das war so sensationell , die wollten das als jährliches MA-Spektakel anbieten.
Da kam die Gema und verlangte für die 2.te und jede weitere Veranstaltung GEMA-Gebühren . Deshalb blieb es bei dieser einmaligen Aktion , was wirklich schade ist.
Dazu muß man wissen : Die Texte der Lieder stammen aus der Manessischen Liederhandschrift ( um 1200 n. Chr. ? ) und die Melodien zu den Liedern müssen die Vortragenden
sich selber zurechtlegen ( komponieren , ausdenken , wie auch immer).
Noch Fragen ?
die sich uns Normalsterblichen durchaus NICHT erschließen.
Kleines Beispiel gefällig ? Mir kam eine Coverversion zu Ohren . Ich musste kurz überlegen und : Ja , 1970ger , Jürgen Marcus , Ein Festival der Liebe.
Dann ging der Song weiter : Atemlos ....... ( Nicht von Helene Fischer , die Coverversion ).
Das machte mich recht perplex , Atemlos war gecoverd , da ich das aber nicht kannte ( H. Fischer gehört nicht zu meinem Musikprogramm )
bin ich inzwischen der Überzeugung , das der Urheber von Atemlos Teil 1 von Marcus abgeguckt hat ( mit oder ohne Genehmigung ? Mama Mia ist auch von Madonna gecoverd , mit Genehmigung ).
Anderes Beispiel ? Knud Seckel hat am Sängerwettstreit auf der Wartburg mitgemacht ( vor 10 Jahren ? ) . Das war so sensationell , die wollten das als jährliches MA-Spektakel anbieten.
Da kam die Gema und verlangte für die 2.te und jede weitere Veranstaltung GEMA-Gebühren . Deshalb blieb es bei dieser einmaligen Aktion , was wirklich schade ist.
Dazu muß man wissen : Die Texte der Lieder stammen aus der Manessischen Liederhandschrift ( um 1200 n. Chr. ? ) und die Melodien zu den Liedern müssen die Vortragenden
sich selber zurechtlegen ( komponieren , ausdenken , wie auch immer).
Noch Fragen ?
Mach doch , was Du willst. Ich mach auch , was ich will.
Aber ich mach das wirklich.
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- Socke
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Re: Frage zu Copyright/Coverversionen
Tja, das mit der Wartburg klingt nach genau dem gleichen Prinzip wie auf diesem Biomarkt, wo ich gespielt habe. Tatsächlich scheue ich mich seitdem weniger, zwischendurch auch mal Stücke von Komponisten aus dem 20. Jh. irgendwo vorzuspielen. Gema, Sacem und Suisa ist es offenbar eh völlig wurscht, was gespielt wird, Gebüren werden so oder so eingezogen.
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- Maira
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Re: Frage zu Copyright/Coverversionen
Wahr ist , wenn Du da spielst , wo die Leute vorbeiflanieren ,
kriegt eh kaum einer mit , was Du spielst.
Auf der ganz sicheren Seite bist Du , wenn Du eher unbekannte Stücke spielst ,
was auf die meisten , speziell für Harfe konzipierten Stücke gilt.
Wahr ist auch , daß Du eigene Stücke dazwischen einfließen lassen kannst.
Das merkt erst recht keiner , ehrlich.
Unwahr ist , daß es leicht zu spielen ist , wenn Du bekannte Stücke
aus der aktuellen Unterhaltungsmusik bringst.
Da wäre ich sehr vorsichtig , da ist immer Gema drauf und das fällt dem Dümmsten auf, was Du da spielst.
Ich spiele Traditionelles und Eigenes , auch wenn ich schon drum gebeten wurde , bekannte Popmusik zu spielen.
Das geht , aber da will die Gema Geld haben , und das nicht zu knapp.
kriegt eh kaum einer mit , was Du spielst.
Auf der ganz sicheren Seite bist Du , wenn Du eher unbekannte Stücke spielst ,
was auf die meisten , speziell für Harfe konzipierten Stücke gilt.
Wahr ist auch , daß Du eigene Stücke dazwischen einfließen lassen kannst.
Das merkt erst recht keiner , ehrlich.
Unwahr ist , daß es leicht zu spielen ist , wenn Du bekannte Stücke
aus der aktuellen Unterhaltungsmusik bringst.
Da wäre ich sehr vorsichtig , da ist immer Gema drauf und das fällt dem Dümmsten auf, was Du da spielst.
Ich spiele Traditionelles und Eigenes , auch wenn ich schon drum gebeten wurde , bekannte Popmusik zu spielen.
Das geht , aber da will die Gema Geld haben , und das nicht zu knapp.
Mach doch , was Du willst. Ich mach auch , was ich will.
Aber ich mach das wirklich.
Aber ich mach das wirklich.
- ysa
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Iona von Bernhard Schmidt
Die Häussler-Harfe von Pepe Weissgerber ist wieder zurück beim Erbauer... - Wohnort: Stuttgart
Re: Frage zu Copyright/Coverversionen
mal ne ganz doofe frage:
wenn ich auf einem mittelaltermarkt stücke spiele, die ich für gema-frei halte (volkslieder etc.), muss ich oder der veranstalter oder wer überhaupt dann etwas dafür bezahlen?
wenn, wie ihr sagt, so oder so gebühren eingezogen werden, dann doch vom veranstalter und nicht von mir, oder?
wenn ich auf einem mittelaltermarkt stücke spiele, die ich für gema-frei halte (volkslieder etc.), muss ich oder der veranstalter oder wer überhaupt dann etwas dafür bezahlen?
wenn, wie ihr sagt, so oder so gebühren eingezogen werden, dann doch vom veranstalter und nicht von mir, oder?
- Der Juergen
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Re: Frage zu Copyright/Coverversionen
Im regulären Fall wäre es so, dass der Veranstalter bei der GEMA die Veranstaltung mit dir (und evtl. anderen Musikern) vorher anmeldet.ysa hat geschrieben:mal ne ganz doofe frage:
wenn ich auf einem mittelaltermarkt stücke spiele, die ich für gema-frei halte (volkslieder etc.), muss ich oder der veranstalter oder wer überhaupt dann etwas dafür bezahlen?
wenn, wie ihr sagt, so oder so gebühren eingezogen werden, dann doch vom veranstalter und nicht von mir, oder?
Dann verlangt der Veranstalter eine Liste von dir (die bekommt er blanko von der GEMA), auf der du akribisch alle Titel einträgst, mit Namen des Komponisten, des Verlages, falls du ein Arrangement verwendest, dessen Urheber usw.
Diese Liste schickt der Veranstalter an die GEMA und die berechnet daraus das, was er (!) zu zahlen hat.
Falls der Veranstalter sich die Kosten ersparen will, könnte er einen Vertrag mit dir schließen, der dir die GEMA-Kosten aufhalst.
Ein Vertragsverhältnis zwischen dir und der GEMA entsteht nicht, es sei denn, du bist GEMA-Mitglied.
ACHTUNG: Ob, die Stücke gemafrei sind oder nicht, entscheidet die GEMA zunächst, dabei passieren immer wieder mal »Fehler«, beispielsweise dadurch, dass ein Name mehrfach in den GEMA-Listen schlummert, ein Träger des Namens ist schon 400 Jahre tot, der andere lebt noch … und dann gibt es den Rechtsweg
#HarpistsForFuture • www.harfenzeit.de • www.harfenwinter.de • harfensommer.de • harfenmai.de
Das Ziel ist das Ziel.
Jürgen Steiner
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Jürgen Steiner
- ysa
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Re: Frage zu Copyright/Coverversionen
ok - ich versuche, möglichst gema-frei zu spielen, aber der veranstalter hat mit mir keinen vertrag gemacht - ich bekomme auch kein geld.
ich glaub ich halte da mal still ;-)
ich glaub ich halte da mal still ;-)