Re: Frage zu Copyright/Coverversionen
Verfasst: Fr 10. Mär 2017, 09:55
Genau - Bastian hat es gut auf den Punkt gebracht.
Urheberrecht und GEMA sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.
Das Urheberrecht hast du so oder so ohne dass du dafür irgendetwas anmelden musst.
Um dafür zu sorgen dass ihr Urheberrecht richtig verwertet wird nutzen viele Künstler Verwertungsgesellschaften wie z.b. die GEMA. Denn man kann ja nur schwer selbst ständig alle Konzertsäle und Radiosender auf gespieltes Material überwachen.
Das Ist allerdings nicht verpflichtend, Wenn du dich und deine Stücke nicht bei der Gemacht registrierst, dann wirst du auch nicht durch die GEMA vertreten.
Wenn du allerdings einen Auftritt vor zahlendem Publikum machst oder eine CD pressen lassen willst gilt die GEMA-Vermutung.
Das heißt du bist in der Nachweispflicht dass es sich bei dem Material NICHT um von der GEMA-verwertetes Liedgut handelt.
In der Praxis sieht das so aus dass jedes Presswerk verpflichtet ist von dir eine entsprechende Bestätigung einzufordern. Bastian hat das ja bereits beschrieben.
Im Falle des Auftrittes wird der Veranstalter dem aufführenden Künstler vorweg ein Formular in die Hand drücken auf dem die an diesem Abend aufzuführenden Stücke inklusive Komponist vermerkt werden und bestätigt wird dass es sich ausschließlich um GEMA-freies Material handelt. Macht der Veranstalter dies nicht kann die GEMA
a) davon ausgehen dass GEMA-Material gespielt wurde und pauschal eine Gebühr berechnen
b) unter Umständen entsprechende Abmahnungen und/oder Strafen erwirken.
So jedenfalls der Stand ca. 2013 als ich mich zuletzt intensiv damit beschäftigt habe.
Liebe Grüße
Urheberrecht und GEMA sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.
Das Urheberrecht hast du so oder so ohne dass du dafür irgendetwas anmelden musst.
Um dafür zu sorgen dass ihr Urheberrecht richtig verwertet wird nutzen viele Künstler Verwertungsgesellschaften wie z.b. die GEMA. Denn man kann ja nur schwer selbst ständig alle Konzertsäle und Radiosender auf gespieltes Material überwachen.
Das Ist allerdings nicht verpflichtend, Wenn du dich und deine Stücke nicht bei der Gemacht registrierst, dann wirst du auch nicht durch die GEMA vertreten.
Wenn du allerdings einen Auftritt vor zahlendem Publikum machst oder eine CD pressen lassen willst gilt die GEMA-Vermutung.
Das heißt du bist in der Nachweispflicht dass es sich bei dem Material NICHT um von der GEMA-verwertetes Liedgut handelt.
In der Praxis sieht das so aus dass jedes Presswerk verpflichtet ist von dir eine entsprechende Bestätigung einzufordern. Bastian hat das ja bereits beschrieben.
Im Falle des Auftrittes wird der Veranstalter dem aufführenden Künstler vorweg ein Formular in die Hand drücken auf dem die an diesem Abend aufzuführenden Stücke inklusive Komponist vermerkt werden und bestätigt wird dass es sich ausschließlich um GEMA-freies Material handelt. Macht der Veranstalter dies nicht kann die GEMA
a) davon ausgehen dass GEMA-Material gespielt wurde und pauschal eine Gebühr berechnen
b) unter Umständen entsprechende Abmahnungen und/oder Strafen erwirken.
So jedenfalls der Stand ca. 2013 als ich mich zuletzt intensiv damit beschäftigt habe.
Liebe Grüße