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Garantie für Harfe vom Harfenbauer

Verfasst: Mi 27. Okt 2010, 12:00
von Shadia
Hallo zusammen,

ich bekomme demnächst eine neue Harfe (vom Harfenbauer) und muss noch abklären, was im Falle eines Falles unter die Produktgarantie fällt und was nicht. Sicherlich ist das individuell verschieden, aber so ein paar Standards wird es wohl geben.

Daher meine Frage, welche Schäden/Probleme sind denn üblicherweise bei einer neuen Harfe ein Garantiefall und welche nicht? Und in welchem Zeitraum? Irgend etwas worauf ich besonders achten sollte?

Danke für Eure Tipps!

Re: Garantie für Harfe vom Harfenbauer

Verfasst: Fr 29. Okt 2010, 01:57
von Oliver
Hallo Shadia,

Im Prinzip ist das ganz einfach. Das ist bei uns gesetzlich geregelt. Der Hersteller muss 2 Jahre Gewährleistung (bei gewerblichen Käufern kann die G. eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, bei privaten nicht) auf sein Gewerk geben. Näheres dazu habe ich schon einmal an anderer Stelle hier im Forum dazu geschrieben. Wie das allerdings mit der Umsetzung im Einzelnen aussieht…

Details zum Thema Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit Garantie!) findest Du im Netz.

Viele Grüße
Oliver