Hi!
Wir hatten das Thema ja schon mal, und haben schon da festgestellt, es ist in jeder Stadt ein bischen anders geregelt. Da wollte ich dann mal sehen, was meine neue Heimat dazu sagt. Und im Zuge dessen hab ich mich durch das recht überschaubare Schriftwerk einer Kleinstadt durchgearbeitet:
Also es geht um die Sondernutzung von öffentlichen Plätzen, Straßen, Fußwegen, naja, halt das was der Stadt so gehört, das der Nutzung durch den öffentlichen Verkehr zu gute kommt.
Und da wird dann geregelt ob und wann ein Werbebanner oder ein Tisch auf dem Fußweg was kostet oder nicht.
Oder ob und wie man vorübergehend mal seine Religion ausüben, Parteilichen oder Karitativen Äußerungen , Sport oder ähnliches tätigen darf, Brennstoffe lagern darf oder Mülleimer und Fahrradständer aufstellen darf.

Spannend, was eine Gemeinschaft so alles für Regeln braucht.
Vielleicht findet ihr das ja auch für Eure Stadt auf der Homepage derselben?
Hier gilt jedenfalls die Regel, daß man eine halbe Stunde an einem Platz OHNE Erlaubnis oder Gebühr Straßenmusik machen darf...

Das nennt sich dann vermutlich vorübergehende Straßenmusik, damit sowohl Hörer wie Musiker in Bewegung bleiben.
Grüße und "More Harp Music"
Cynthia