Kopierrecht im Harfenunterricht
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Re: Kopierrecht im Harfenunterricht
Ps.: zum genderm: ich bin der Meinung das man ein Jahr das generische feminin einführen soll um überhaupt eine vernünftige Diskussionsgrundlage zu haben.
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- bastian
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Re: Kopierrecht im Harfenunterricht
Aufgeflogenjens hat geschrieben: ↑So 22. Jan 2023, 14:36 Mit hat mal eine harfnerin übrigens bei der Probe ein kopiertes Blatt aus einem Notenheft auf den Notenständer gelegt ob ich das spielen könnte und wollte, das Blatt war aus meinem Heft kopiert was oh Jahre vorher mal rausgebracht hab (ein Andro), ich hab’s als Kompliment genommen…
Nein. Du liest den Absatz quasi mit falschem Vorzeichen. Im Allgemeinen ist im deutschen Urheberrecht die Privatkopie gestattet, wenn man das Original hat (z.B. ein Mixtape fürs eigene Auto ist erlaubt), sofern man keinen Kopierschutz umgeht. Deshalb steht in dem Absatz "im Übrigen [Urheberrecht]".meinelehrerin hat geschrieben: ↑Sa 21. Jan 2023, 08:15 Aber bedeuten diese beiden Absätze nicht, dass ich für mich für Übungszwecke eine Kopie machen darf (Voraussetzung ist: ich besitze das original Heft), egal ob ich kopiere oder sie anschreibe?
Das Kopierverbot von Noten ist im deutschen Urheberrecht insoweit eine Besonderheit, da im Übrigen die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken oder Leistungen für private Zwecke grundsätzlich gestattet ist.
Bei Noten ist es ein Sonderfall: hier ist nicht mal die Privatkopie gestattet.
Ein Leben ohne Harfe ist möglich, aber sinnlos.
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Re: Kopierrecht im Harfenunterricht
Ich danke dir!!!bastian hat geschrieben: ↑So 22. Jan 2023, 15:39Aufgeflogenjens hat geschrieben: ↑So 22. Jan 2023, 14:36 Mit hat mal eine harfnerin übrigens bei der Probe ein kopiertes Blatt aus einem Notenheft auf den Notenständer gelegt ob ich das spielen könnte und wollte, das Blatt war aus meinem Heft kopiert was oh Jahre vorher mal rausgebracht hab (ein Andro), ich hab’s als Kompliment genommen…
Nein. Du liest den Absatz quasi mit falschem Vorzeichen. Im Allgemeinen ist im deutschen Urheberrecht die Privatkopie gestattet, wenn man das Original hat (z.B. ein Mixtape fürs eigene Auto ist erlaubt), sofern man keinen Kopierschutz umgeht. Deshalb steht in dem Absatz "im Übrigen [Urheberrecht]".meinelehrerin hat geschrieben: ↑Sa 21. Jan 2023, 08:15 Aber bedeuten diese beiden Absätze nicht, dass ich für mich für Übungszwecke eine Kopie machen darf (Voraussetzung ist: ich besitze das original Heft), egal ob ich kopiere oder sie anschreibe?
Das Kopierverbot von Noten ist im deutschen Urheberrecht insoweit eine Besonderheit, da im Übrigen die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken oder Leistungen für private Zwecke grundsätzlich gestattet ist.
Bei Noten ist es ein Sonderfall: hier ist nicht mal die Privatkopie gestattet.
Ich hatte das wirklich falsch gelesen. Auf Facebook, wo ich die Frage auch gestellt hatte, hat Stefanie sehr ausführlich darauf geantwortet.
Seitdem ist es für mich klar.
Ich danke dir dennoch, denn dies ist schon alles sehr verwirrend.
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Re: Kopierrecht im Harfenunterricht
Rein rechtlich gesehen darf man ohne Erlaubnis nix kopiern.
Was man aber darf : abschreiben.
und zwar wenn das auf der Tube oder sonstwo im Netz / Fernsehen/Video öffentlich zugänglich ist.
Dann kann man sich die Arbeit machen und das vom Bildschirm abschreiben.
Geht bei einfachen Stücken recht gut.
Bei mehrstimmigen Stücken schon eher knifflig.
Oder der Autor ist schon seit 70 Jahren verstorben.
Oder sich auf alte Versionen beziehen.
Child in a manger geht dann eher als Morning has broken, so was eben.
Nicht alle Stücke sind neu, auch die der Großen nicht.
Was man aber darf : abschreiben.
und zwar wenn das auf der Tube oder sonstwo im Netz / Fernsehen/Video öffentlich zugänglich ist.
Dann kann man sich die Arbeit machen und das vom Bildschirm abschreiben.
Geht bei einfachen Stücken recht gut.
Bei mehrstimmigen Stücken schon eher knifflig.
Oder der Autor ist schon seit 70 Jahren verstorben.
Oder sich auf alte Versionen beziehen.
Child in a manger geht dann eher als Morning has broken, so was eben.
Nicht alle Stücke sind neu, auch die der Großen nicht.
Mach doch , was Du willst. Ich mach auch , was ich will.
Aber ich mach das wirklich.
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- bastian
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Re: Kopierrecht im Harfenunterricht
Du darfst es zwar abschreiben, das Abgeschriebene aber dann nicht weiter geben, wodurch die Frage nach dem Zweck "im Hafenunterricht" wieder als illegal beantwortet werden muss. Abschreiben ist nur für den persönlichen Gebrauch gestattet.
Gemeinfreiheit ist aber allerdings ein legaler Ausweg.
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Ein Leben ohne Harfe ist möglich, aber sinnlos.