Aufführen gekaufter Noten

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Anatker611
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Aufführen gekaufter Noten

Beitrag von Anatker611 »

Ich habe schon einiges recherchiert, aber ich gebe zu, ich verstehe noch nicht alles. Also wenn ich ein Instrument lerne, kaufe ich ja in der Regel verschiedene Noten und lerne dann diese Stücke. Wenn ich jetzt aus meinen vier Wänden raus gehe, wie ist das dann? Ich weiß, dass bei öffentlichen Veranstaltung (u.a.) der GEMA gemeldet werden muss, was gespielt wird, Straßenmusik ausgenommen. Aber was ist, wenn ich jetzt Noten von einer anderen Harfinistin (von ihr / ihm komponiert, arrangiert) gekauft habe, da muss ich dann ja diese fragen, ob ich die gekauften Noten für Aufführungen oder Straßenmusik verwenden darf, richtig? Wie machen das denn andere? Manche spielen, ja gegen Geld auf z. B. privaten Feiern. Damit ich da ein Stück verwenden darf muss ich dann ebenfalls den Urheber kontaktieren, richtig? Viele Verlage bieten ja Noten für Aufführungen an, diese darf ich dann in meinem Repertoire haben, wenn ich gegen Geld auftreten, oder muss ich da dann auch nachfragen, ob ich das nutzen darf? Wenn ich Noten mit dem Vermerk "alle Rechte vorbehalten" oder "keine Kopie, Vervielfältigung ect." verwenden möchte dann natürlich auch. Das bedeutet, dass jemand der mit Auftritten Geld verdient, für jedes Stück die einzelnen Verlage, Autoren ect. anschreiben muss (wenn es keine GEMA relevanten Konzerte sind)?
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bastian
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Re: Aufführen gekaufter Noten

Beitrag von bastian »

Uiuiui, ein weites Feld. Disclaimer: ich bin kein Anwalt und mache deshalb auch keine Rechtsberatung. Aber so habe ich es verstanden:

- GEMA: Die GEMA ist zuständig für die Aufführungsrechte bei öffentlichen Aufführungen. Bei privaten Feiern ist die GEMA i.d.R. nicht zuständig. Standardfrage: Könnte ich (mir eine Eintrittskarte kaufen und) einfach dahin gehen, oder ein Radio/Fernseher/Computer einschalten und es hören? Wenn ja: öffentlich->GEMA; wenn nein: nicht öffentlich->keine GEMA. Die GEMA-Pflicht gilt aber immer für den Veranstalter, nicht für den Musiker. Also, der, der Dich bucht, muss zusehen, die Aufführungsrechte zu bekommen. Du musst nur eine detaillierte Setliste abgeben, damit der sich darum kümmern kann. Was in privaten Wohnzimmern ggf. mit geladenen Gästen passiert, interessiert die GEMA erstmal nicht. Bei 2000 geladenen Gästen könnte das aber schon wieder anders aussehen. Es geht darum, dass der Veranstalter die Gäste eng persönlich kennt, dann ist es privat.

- Die großen Kirchen (römisch-katholich, evangelich-lutherische Landeskirche ....) haben für Gottesdienste (nicht für Pfarrfeste) Pauschalen mit der GEMA vereinbart. Youtube auch. Aber Vorsicht: Bei YouTube musst Du ein Stück genau wie notiert spielen, und das muss dann auch noch für Harfe komponiert sein. Du darfst nicht einfach ein Klavierstück nehmen und auf Harfe spielen. Das wäre nämlich eine Bearbeitung, dafür brauchst Du extra die - tadaa - Bearbeitungsrechte. "Fair use" für nicht-kommerzielle Musiker gibt es in Deutschland, anders als in vielen anderen Ländern, nicht!

- Schwieriger ist das bei Stücken, deren Urheber sich nicht von der GEMA vertreten lässt. Ja, die müsstest Du (oder der Veranstalter) einzeln anfragen. Andererseits ist es für die aber auch viel aufwändiger, Dir hinterherzulaufen und Tantiemen einzufordern. Andererseits sind das ja eher kleine und unbekanntere Musiker, die nicht bei der GEMA sind. Ich möchte ja niemanden anstiften und gönne jedem Musiker sein Einkommen, aber hier wird wohl oft nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" verfahren, insbesondere bei privaten Feiern. Im Gegenteil, ich möchte dafür werben, mal eben eine Mail zu schreiben. Ich habe das schon mehrmals gemacht und oft (aber nicht immer) ein "Danke, dass Du fragst. Mach einfach." zurück bekommen. Ein "nein" muss man dann aber wohl akzeptieren. Es wird auch oft einfach alles der GEMA gemeldet, ob die für alle Stücke zuständig sind oder nicht. Danach läuft keiner mehr weitere Stationen ab. Hier ist eben der Urheber dafür zuständig, seine Rechte auch durchzusetzen, in der Praxis ist das eher schwierig, insbesondere bei Omas 75. Geburtstag.

- Alle Rechte vorbehalten o.ä. in Notenheften zielt vor allem darauf ab, dass Du die Noten nicht kopierst oder abschreibst. Wenn Du die Aufführungsrechte (z.B. bei der GEMA oder beim Verlag/Urheber) erwirbst, kannst Du aufführen, Du hast sie ja dann erworben.

- Achtung: Auch Arrangements eigentlich gemeinfreier Stücke können urhebergeschützt sein, z.B. Renaissancestücke mit ausnotiertertem Generalbass.


So long,
Sebastian
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Anatker611
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Re: Aufführen gekaufter Noten

Beitrag von Anatker611 »

Ok, so habe ich's auch verstanden. Danke für deine ausführliche Antwort :_smile_:
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Re: Aufführen gekaufter Noten

Beitrag von Der Juergen »

bastian hat geschrieben: Do 6. Nov 2025, 19:21Die GEMA-Pflicht gilt aber immer für den Veranstalter, nicht für den Musiker. Also, der, der Dich bucht, muss zusehen, die Aufführungsrechte zu bekommen.
Sonderfall (aber nicht selten!): Musiker ist selbst in Personalunion Veranstalter, dann muss er sich selbst (als Veranstalter) kümmern.
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Re: Aufführen gekaufter Noten

Beitrag von Thea »

Zur Straßenmusik:
Da gibt es meines Wissens keine Ausnahme von der GEMA-Pflicht. Ich habe für mich entschieden, dass ich mit der GEMA nichts zu tun haben will und spiele auf der Straße nur meine eigenen Sachen oder selbstgemachte Arrangements von gemeinfreien Melodien. Das ist viel einfacher, als die GEMA auf realistische Werte für Straßenmusik runterzuhandeln (Stand von vor vielen Jahren, das könnte sich geändert haben, glaube ich aber nicht).

Bei Straßenmusik immer vorher beim Ordnungsamt anrufen, sonst kann es Ärger geben. Die Kontakte waren aber bisher immer freundlich.
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merit
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Re: Aufführen gekaufter Noten

Beitrag von merit »

Und hier noch ein kurzer O-Ton von jemandem, der Noten erzeugt und verkauft und nicht bei der GEMA gemeldet ist.

Ich freue mich - und ich kann hier nur für mich ganz persönlich sprechen - wenn jemand meine Arrangements oder Stücke öffentlich spielt, egal ob für Geld oder nicht (ist es ja bei der GEMA auch).

Außerdem ist mir klar, daß es eine Riesensch... ist, als nicht GEMA-Mitglied für Live-Aufführungen Urheberrechtskohle einzutreiben. Wenn ich das wollte, würde ich tatsächlich GEMA-Mitglied werden.

Sehr anders sieht es für mich allerdings bei Aufnahmen "meiner" Stücke aus. Ich weiß nicht, ob man inzwischen mechanische Verwertung (vulgo: Aufnahmen und Co) und Live-Verwertung (Stücke vor Leuten spielen) bei der GEMA getrennt anmelden kann. Bei den Urheberrechtsgesesellschaften anderer Länder geht das oft.

Aber lange Rede kurz: Wenn jemand meine Arrangements aufnimmt, wäre ich ziemlich sauer, wenn ich nicht vorher kurz gefragt würde.

Herzliche Grüße, Merit Zloch
Anatker611
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Re: Aufführen gekaufter Noten

Beitrag von Anatker611 »

Ich informiere mich noch einmal direkt bei der GEMA. Man liest völlig widersprüchliche Angaben. Das ist so undurchsichtig. Die einen sagen man muss alles melden (auch eigene und gemeinfrei e) und muss beweisen, dass es wirklich eigene, gemeinfrei oder GEMA frei ist, ja wie denn dass bitte schön!? Und das überprüfen sie dann noch extra. Also man müsste jedesmal genau angeben, was man da dann spielen will. Ich müsste mir das ja dann vorher überlegen, statt spontan aus meinem Portfolio los zu legen. Oder mir jedes Stück merken und hinterher nachreichen 🤦 Andere schreiben, da gibt es einen Vertrag zwischen GEMA und Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. das Staßenmusik von der GEMA bis auf gewisse Ausnahmen ausgenommen ist. Also bei dem ganzen vergeht einem ja echt die Lust. In D muss echt alles tot geregelt werden... Wenn man dann, wie ich es korrekt machen will, macht das keinen Spaß mehr. Das demotiviert mich schon.
Danke Merit für deine Einschätzung. Ich find das gehört zum guten Ton, sich das OK vom Autor einzuholen. Wenn man Noten bei Künstlern direkt kauft sehe ich da auch weniger das Problem, einfach nachzufragen. Und ich finde deinen Gedanken schön das du das auch gut findest.
Ich fühle mich ein wenig eingeschüchtert von den großen Verlagen, wie Schott o. ä..
Naja ich bleibe dran und sammle Mut. (Mein Mann war leider nicht sehr ermutigend 🙈😭)
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