Unterricht mit Vertrag - Konditionen bei Unterrichtsausfall?

Du hast etwas schönes, ärgerliches, spannendes, trauriges mit deiner Harfe erlebt? Erzähl uns davon.
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merit
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Unterricht mit Vertrag - Konditionen bei Unterrichtsausfall?

Beitrag von merit »

Liebe Harfenlernde, ich bin - wie so oft - gerade neugierig auf Folgendes:

Wie sieht es in Euren Unterrichtsverträgen - wenn Ihr welche habt - in Sachen Unterrichtsausfall aus?

Mich würden die Regelungen in folgenden Fällen interessieren:

Der Schüler sagt ab.
Muß der Unterricht durch den Lehrer überhaupt nachgeholt werden? Wenn ja: Muß der Unterricht nur bei "triftigen Gründen" nachgeholt werden? Gibt es einen begrenzten Zeitraum, in dem der Unterricht nachgeholt werden muß? Was passiert, wenn die Nachholstunde wieder vom Schüler abgesagt wird? Wieviel Ausfall kann angesammelt werden?

Wie ist Ausfall von Lehrerseite (Krankheit, Auftritte) geregelt?

Für Neugier-Befriedigung dankt Merit Zloch.
jens
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Re: Unterricht mit Vertrag - Konditionen bei Unterrichtsausfall?

Beitrag von jens »

ich bin freiberuflich ohne musikschule unterwegs-also nicht wirklich das wonach du gefragt hast.

wenn ich etwas absagen muss durch krankheit, konzerte uä dann hole ich die stunde entweder komplett nach oder mach je nach meinem schülerterminplan die folgenden wochen die hälfte länger, wenn schüler absagen wegen krankheit versuch ich auch aus kulanz das nachzuholen, wenn wegen einer geburtstagsfeier womöglich noch am gleichen tag abgesagt wird bin ich dann nicht mehr kulant. ich bekomme aber das geld pro monat am monatsanfang.
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merit
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Re: Unterricht mit Vertrag - Konditionen bei Unterrichtsausfall?

Beitrag von merit »

Danke, lieber Jens!

Ich erweitere die Frage mal auf Lehrer, das ist eine gute Idee, vor allem interessieren mich diejenigen an Musikschulen: Wißt Ihr, wie das in Euern Verträgen geregelt ist / Wie regelt Ihr das in Euren Verträgen? Herzliche Grüße!
Harleylady
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Re: Unterricht mit Vertrag - Konditionen bei Unterrichtsausfall?

Beitrag von Harleylady »

Hallo Merit- Unterricht,der von Seiten der Schüler abgesagt wird,muss ich nicht nachholen ,mach ich in der Regel auch nicht (bei vielen Schülern kommt man/frau in Zeitnot). Wenn der Unterricht wegen mir ausfällt,biete ich Ersatz an,wobei der bei Nichtinanspruchnahme verfällt. Bei längerem Ausfall des Lehrers sollte ein Ersatz oder Zahlpause angeboten werden,bei Ausfall des Schülers situationsbedingt handeln. Ich gehe hier von meinem Arbeitsvertrag aus,wie andere Musikschulen das handhaben,weiß ich nicht. Privat würde ich genauso agieren-ciao Ute :_smile_:
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bastian
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Re: Unterricht mit Vertrag - Konditionen bei Unterrichtsausfall?

Beitrag von bastian »

Hallo Merit,

im Vertrag der Musikschule, bei der mein Sohn hingeht steht sinngemäß:

Fällt der Unterricht wegen Krankheit o.ä. der Lehrkraft aus, wird ein Ersatzlehrer gestellt oder die Unterrichtseinheit wird nachgeholt. Zusätzlich gibt es eine Klausel, dass eine UE im Jahr wegen höherer Gewalt, Fortbildung o.ä. ausfallen darf, ohne dass die Musikschule für Ersatz zu sorgen hat.

Fällt der Unterricht wegen einem durch den Schüler zu vertretenden Grund aus, wird nicht nachgeholt und nicht erstattet.

Grüße,
Sebastian
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merit
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Re: Unterricht mit Vertrag - Konditionen bei Unterrichtsausfall?

Beitrag von merit »

Herzlichen Dank schonmal für die Antworten, da kristallisiert sich doch was heraus....:-)

@Ute: Was konkret heißt "Nichtinanspruchnahme"? Ich stelle mir vor, Du sagst "Okay, Du kannst Montag nicht. Ich biete Dir Dienstag 14:00 an!" und der Schüler sagt "Geht nicht. " Verfällt dann der Unterricht? Oder erst, wenn gemeinsam was vereinbart wurde und der Schüler sagt wieder ab?

Danke! Merit Zloch
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mygga
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Re: Unterricht mit Vertrag - Konditionen bei Unterrichtsausfall?

Beitrag von mygga »

Hallo Merit,

aus meinen Musikschulzeiten weiß ich noch, dass bei Absagen durch den Schüler nicht nachgeholt wurde.
Wenn du das so im Vertrag vereinbarst, kannst du im Einzelfall bei längerer Krankheit immer noch abstimmen, wie ihr abweichend vom Vertrag damit umgeht. Du würdest dann ja eine Mehrleistung bieten, insofern halte ich das für rechtlich in Ordnung.

Was mit "nicht in Anspruch genommen" gemeint ist, kannst du doch auch festlegen.

Ich würde in dem Fall formulieren, dass zwei alternative Terminvorschläge gemacht werden müssen. (Damit du dich nicht querlegen musst, der Schüler aber auch nicht die "friss oder stirb"-Alternative hat.) Werden beide abgelehnt (und darunter würde ich dann ausdrücklich auch kurzfristige Absagen vor Beginn des Termins fassen), oder der Schüler nimmt den Termin nicht wahr, verfällt der Anspruch.
Wo Sprache keine Worte hat, fängt die Musik erst an. (M.W.)
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merit
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Re: Unterricht mit Vertrag - Konditionen bei Unterrichtsausfall?

Beitrag von merit »

Liebe Mygga, herzlichen Dank!

Mir geht es hier wirklich nur darum, herauszufinden, wie andere das so handhaben, besonders private und öffentliche Musikschulen - also quasi herauszufinden, was alles so "üblich" ist.

Ich unterrichte seit Jahren selbst mit Vertrag und weiß, daß ich da alles reinschreiben kann, was nicht gegen die "guten Sitten" ist. :-)

Weiterhin neugierig, Merit Zloch
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Re: Unterricht mit Vertrag - Konditionen bei Unterrichtsausfall?

Beitrag von BrianBoruXX »

Moin Merrit,

hier sind einige Handlungsweisen, die zwar offensichtlich funktionieren, aber rechtlich angreifbar sind.

Kurz über mich:
Ich habe nach 6Jahren Musikstudium noch 4 Jahre Rechtswissenschaften studiert, etliche Jahre in einem Konzern als Jurist gearbeitet und den Job dann hingeschmissen um wieder ganz Musiker zu sein.

Wenn der Unterricht des Lehrers wegen ausfällt muss er ihn nachholen. Da auch reicht nicht das Angebot eines einmaligen Ersatztermins, zumindest nicht bei den üblichen Formulierungen in Unterrichtsverträgen.
Man muss da schon mehrere Nachholtermine anbieten, von mindestens drei Ersatzterminen zur Wahl muss man ausgehen.

Fällt der Unterricht von Schülerseite aus, gerät der Schüler in Annahmeverzug, der Unterricht muss grundsätzlich nicht nachgeholt werden, was aber u. U. den Schüler verärgert.

Die gesetzliche Regelung ist für beide Seiten nicht befriedigend. Daher habe ich in meinen Verträgen die Unterrichtseinheiten pro Schuljahr garantiert.
Ich garantiere 36 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr (bei Einstieg während des laufenden Jahres anteilig nach Monaten).
36 UE entspricht dem Unterricht der in einem laufenden Schuljahr außerhalb der Ferien erteilt wird. Da ich häufig durch die Ferien hindurch unterrichte (nicht in den Sommerferien und in den Weihnachtsferien) sind Dir Chancen sehr gut auf diese Zahl zu kommen. Bei Unterricht an Donnerstagen sollte man diese Zahl evtl. anpassen, aufgrund der Feiertagsdichte an Donnerstagen.

Grundsätzlich muss man bei Unterrichtsverträgen auf die eigene Formulierung achten:
Wird das Honorar jährlich berechnet und in Raten monatlich bezahlt?
Wird das Honorar monatlich berechnet?
Wie sind die Kündigungskonditionen?
Werden Ferien durchbezahlt?

Ich würde bei einem Unterrichtsausfall von meiner Seite her immer offen kommunizieren ob ich krank bin, wegen einer Mugge oder wegen anderer Gründe nicht unterrichten kann.
Danach würde ich auch meine Nachholverpflichtung definieren: bin ich krank, sieht der Schüler die Verpflichtung möglicherweise nicht so streng wie wenn ich anstatt zu unterrichten eine Mugge angenommen habe. Das erste ist nicht selbst verschuldet, das zweite ist sehr wohl selbst verschuldet UND es gibt auch noch Geld dafür. Da sähe ich mich absolut dringend in der Pflicht die UE nachzuholen.

Ich biete darüber hinaus auch Nachholsamstage an, die zwar immer stressig aber auch ziemlich gut sind…

Unbedingt beachten: Schülervorspiele sind nicht geeignet um als Nachholzeiten gerechnet zu werden! Das sehen auch die Gerichte so. Ich sehe das auch so, es gibt Kollegen die das völlig unverständlich finden…

Solltest Du mehr Infos brauchen, schreib mir!
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aquatinte5
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Re: Unterricht mit Vertrag - Konditionen bei Unterrichtsausfall?

Beitrag von aquatinte5 »

Bin Schülerin in einer städtischen Musikschule und da ist es so geregelt, dass kein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht.
Meine Lehrerin bietet mir aber großzügigerweise an, in solchen Fällen 15 Minuten an die nächste Stunde dranzuhängen (60 Minuten statt 45).
Das bietet sich in meinem Fall auch an, da ich die letzte Schülerin am Abend bin. Da der Unterricht an der Musikschule viel günstiger ausfällt als Privatunterricht kann ich damit gut leben. :)
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