Kopierrecht im Harfenunterricht

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meinelehrerin
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Kopierrecht im Harfenunterricht

Beitrag von meinelehrerin »

Ich packe meine Frage mal hier her und bin gespannt, auf euer Wissen:

Kopierrecht

Was ich mich eigentlich schon ne Weile frage: Wie ist das eigentlich im Harfenbereich, speziell im Harfenunterricht, mit dem Kopieren von Noten aus Heften?
Im Schulbereich weiß ich, dass es gewisse Regeln gibt, wie viel ich aus einem Lehrwerk kopieren darf, um damit in meinem Unterricht zu arbeiten.
Aber wie sieht das im Harfenunterricht aus? Darf man da „einfach so“ ein Stück rauskopieren und an die SuS rausgeben, ohne dass der SuS das Heft kauft?
🤔
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Ladev
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Re: Kopierrecht im Harfenunterricht

Beitrag von Ladev »

Ich kenne es so, dass nur der eine Kopie haben darf
der auch das Original besitzt.

Es gibt aber für Schulen Sonderreglungen.
https://www.nmz.de/artikel/wann-ist-notenkopieren-legal
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bastian
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Re: Kopierrecht im Harfenunterricht

Beitrag von bastian »

Ladev hat geschrieben: Sa 21. Jan 2023, 00:59 Ich kenne es so, dass nur der eine Kopie haben darf
der auch das Original besitzt.
Wenn man den Artikel liest wird klar, dass nicht mal das erlaubt ist. Das Recht auf Privatkopie gilt nicht für Noten.
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Re: Kopierrecht im Harfenunterricht

Beitrag von meinelehrerin »

Aber bedeuten diese beiden Absätze nicht, dass ich für mich für Übungszwecke eine Kopie machen darf (Voraussetzung ist: ich besitze das original Heft), egal ob ich kopiere oder sie anschreibe?


Zulässig ist nur das erneute Abschreiben von Noten, wobei es keine Rolle spielt, ob das Abschreiben handschriftlich, mit PC oder Schreibmaschine erfolgt. Aber: Auch das Abgeschriebene darf wiederum nur abgeschrieben, und nicht kopiert werden!

Das Kopierverbot von Noten ist im deutschen Urheberrecht insoweit eine Besonderheit, da im Übrigen die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken oder Leistungen für private Zwecke grundsätzlich gestattet ist.
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Der Juergen
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Re: Kopierrecht im Harfenunterricht

Beitrag von Der Juergen »

bastian hat geschrieben: Sa 21. Jan 2023, 07:23Wenn man den Artikel liest wird klar, dass nicht mal das erlaubt ist. Das Recht auf Privatkopie gilt nicht für Noten.
Exakt! Solange ich mich erinnern kann, galt noch nie etwas anderes. Außer der Kopie durch Abschreiben ist es verboten.
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Re: Kopierrecht im Harfenunterricht

Beitrag von Maira »

Ist ja auch verboten Rastalocken zu tragen wenn man nicht mit tiefdunkler Haut gesegnet ist.
Ist ja auch verboten sich Schneider zu nennen wenn man weiblichen Geschlechts ist ( und dazu steht)


Mein Gott : wo kein Kläger da kein Richter.
Nur sollte man es nicht übertreiben,
nicht mit dem gendern und nicht mit den Locken.
Mach doch , was Du willst. Ich mach auch , was ich will.
Aber ich mach das wirklich.
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Vera
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Dann ist da noch Fröschlein, eine kleine, recht alte Harfe, hab ich mit Unterstützung von Karsten "renoviert" und nochmal zum Klingen gebracht
Ein weiteres Schätzchen wartet noch auf seine Aufarbeitung
Aber wie ich mich kenne ist das noch nicht das Ende der
(Harfen) Geschichte
Oder doch?

.
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Re: Kopierrecht im Harfenunterricht

Beitrag von Vera »

Wie recht du hast Maira

Schon irgendwie traurig... der "Verbotedschungel"
Reich ist, wer mehr Träume im Herzen hat, als die Realität zerstören kann
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Der Juergen
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Re: Kopierrecht im Harfenunterricht

Beitrag von Der Juergen »

Maira hat geschrieben: Sa 21. Jan 2023, 17:27 Ist ja auch verboten Rastalocken zu tragen wenn man nicht mit tiefdunkler Haut gesegnet ist.
Ist ja auch verboten sich Schneider zu nennen wenn man weiblichen Geschlechts ist ( und dazu steht)


Mein Gott : wo kein Kläger da kein Richter.
Nur sollte man es nicht übertreiben,
nicht mit dem gendern und nicht mit den Locken.
Vera hat geschrieben: Sa 21. Jan 2023, 19:00 Wie recht du hast Maira

Schon irgendwie traurig... der "Verbotedschungel"
Mein Gott (um im Stil meiner Vorrednerin zu bleiben), es ging in der Ausgangsfrage um die Rechtslage und nicht darum, was irgendwer meint machen zu können, dürfen oder sonstwas, ohne zwingend vor den Kadi zu kommen.

Und welche Rechtsvorschrift verbietet denn die Rastalocken oder »den Schneider«?
Sag, jetzt nicht, dass es auf der Stimmgabel von Mozart steht! :_wink_: :_kiss_:
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Re: Kopierrecht im Harfenunterricht

Beitrag von meinelehrerin »

Maira hat geschrieben: Sa 21. Jan 2023, 17:27 Ist ja auch verboten Rastalocken zu tragen wenn man nicht mit tiefdunkler Haut gesegnet ist.
Ist ja auch verboten sich Schneider zu nennen wenn man weiblichen Geschlechts ist ( und dazu steht)


Mein Gott : wo kein Kläger da kein Richter.
Nur sollte man es nicht übertreiben,
nicht mit dem gendern und nicht mit den Locken.
Liebe Maira,
ich wollte ja grundsätzlich mal die rechtliche Seite geklärt haben und hier keine grundsätzlichen Diskussionen über Sinnhaftigkeit mancher Regeln und Handlungsmuster diskutieren :_wink_:
Im Übrigen habe ich zum Thema Gendern meine Meinung, worüber wir aber gerne mal face-to-face diskutieren und uns austauschen können :_cool_:
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Re: Kopierrecht im Harfenunterricht

Beitrag von jens »

Man muss sich nur beim kopieren vorstellen wieviel Arbeitund kosten das gewesen sein könnte das Heft zu erstellen…

Mit hat mal eine harfnerin übrigens bei der Probe ein kopiertes Blatt aus einem Notenheft auf den Notenständer gelegt ob ich das spielen könnte und wollte, das Blatt war aus meinem Heft kopiert was oh Jahre vorher mal rausgebracht hab (ein Andro), ich hab’s als Kompliment genommen…
"master your instrument, master your music and then forget that bullshit and just play" charlie parker
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