Harfe im Zug
- HelmutH
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Harfe im Zug
Aus der ZEIT vom 24.08.2023
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David „Toccata“
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Rosemarkie horsehair, ardival harps, 2022
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Re: Harfe im Zug
Das wurde schon im HarfenistenChat heiß diskutiert…
- HelmutH
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Re: Harfe im Zug
Und hier eine ausführlichere Version aus der Perspektive der Betroffenen.
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- meinelehrerin
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Meine Zweite ist meine „Hauptharfe“, denn sie kommt überall mit auf die Workshops: die Silmaril aus Esskastanie 🌰 , geräuchert und mit eingesetzten Edelsteinen in den Farben Grün, Lila und Transparent
Meine Dritte ist die, die den meisten Wums 💪 hat und deshalb für mich meine Harfe mit „Tiefgang“ ist: Modell Bradl von Petutschnigg, in Onyx-Nuss gebeizt mit hellen Schnitzereien
Meine Kleinste, die Erlan von Glissando in meiner Lieblingsfarbe 💚, macht mein Kleeblatt 🍀 komplett und sie ist nun die, zu der ich schnell mal greife, um mal eben ein paar Riffs 😁 zu spielen
4+1 ist Nummer 5: die kleine Carry von Harfenland, gerade mal acht Saiten und in der Farbe Lila💜 - Wohnort: Balingen
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Re: Harfe im Zug
Vielen Dank für die Datei!
#HarpistsForFuture • www.harfenzeit.de • www.harfenwinter.de • harfensommer.de • harfenmai.de
Das Ziel ist das Ziel.
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Re: Harfe im Zug
Jo, absolut bekloppt und irre!
"Das Schöne an der Harfe ist, dass sie so vielsaitig ist..."
- merit
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Re: Harfe im Zug
Als viel mit Harfe im Zug Reisende kann ich eine Unklarheit aus der Stellungnahme aus Sicht der Betroffen teilweise beantworten, da ich mich aufgrund ähnlicher Probleme mit den AGBs der Deutschen Bahn in Sachen Gepäck vertraut gemacht habe.
Die Unklarheit: "Unklar ist mir bis heute, ob die Fahrgastbestimmungen der Deutschen Bahn das Reservieren eines Sitzplatzes für ein Instrument vorsehen oder nicht; ...." Mir widerum ist unklar, ob die Harfe ein Ticket oder "nur" eine Reservierung hatte. Beide Begriffe werden im Artikel genannt.
Lediglich eine Reservierung gilt auf jeden Fall nicht. Wenn ich mir als Mensch nur eine Reservierung und kein Ticket kaufe, darf ich ja auch nicht mitfahren.
Das sagen die AGB dazu:
"A.6 Verhaltenspflichten der Reisenden
6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten
Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen."
Spannend wäre nach wie vor die Sache mit dem Ticket: Hatte die Harfe eins, und wenn ja - darf sie dann mitfahren?
Ich nehme meine Harfe als Traglast mit - inzwischen auch illegal, da sie in den dafür vorgesehenen Gepäckablagen meist nicht Platz hat (wie viele Rollkoffer auch. Und: dieser Halbsatz ist in den AGB relativ neu.)
"7.2 Traglast
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen, sofern für dieses in
den dafür vorgesehenen Gepäckablagen ausreichend Platz vorhanden ist. Traglasten sind Ge-
genstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Die
Traglast ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere
Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Die Beauf-
sichtigung obliegt dem Reisenden. Im Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck ge-
mäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben."
Der Zugbegleiter ist (leider) im Zweifelsfall im Recht. Wenn er entscheidet, daß die Traglast nicht okay ist, dann muß man sich beugen. Ich hatte eine ähnliche Situation einmal, die ist allerdings bei weitem nicht so eskaliert.
Z.B. beim Eurostar kann man ein Ticket und theoretisch sogar ein accompagniment ticket (das funktioniert inzwischen in der Realität nicht mehr) für Instrumente bis 135 cm Länge erwerben. In der Realität allerdings wäre ich in meinem "geliebten" Londoner Eurostar-Bahnhof bei der letzten Fahrt deswegen fast nicht mitgekommen. Denn die Harfe ist kein Cello! :-) Das war nicht sehr witzig, danke nochmal an die besonneneren Mitarbeiterinnen und letztendlich die Vorsteherin (!) dafür, daß ich jetzt wieder in Berlin bin. Ich hatte die Tour vorher schon ca. 20 mal gemacht.
Beim nächsten Mal nehme ich die entsprechende Passage von der homepage laminiert und ausgedruckt mit. Aber ob das gegen Beamtenwillkür hilft - da bin ich skeptisch.
Und hier findet man die AGB der DB:
https://www.bahn.de/agb
Herzliche Grüße, Merit Zloch
Die Unklarheit: "Unklar ist mir bis heute, ob die Fahrgastbestimmungen der Deutschen Bahn das Reservieren eines Sitzplatzes für ein Instrument vorsehen oder nicht; ...." Mir widerum ist unklar, ob die Harfe ein Ticket oder "nur" eine Reservierung hatte. Beide Begriffe werden im Artikel genannt.
Lediglich eine Reservierung gilt auf jeden Fall nicht. Wenn ich mir als Mensch nur eine Reservierung und kein Ticket kaufe, darf ich ja auch nicht mitfahren.
Das sagen die AGB dazu:
"A.6 Verhaltenspflichten der Reisenden
6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten
Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen."
Spannend wäre nach wie vor die Sache mit dem Ticket: Hatte die Harfe eins, und wenn ja - darf sie dann mitfahren?
Ich nehme meine Harfe als Traglast mit - inzwischen auch illegal, da sie in den dafür vorgesehenen Gepäckablagen meist nicht Platz hat (wie viele Rollkoffer auch. Und: dieser Halbsatz ist in den AGB relativ neu.)
"7.2 Traglast
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen, sofern für dieses in
den dafür vorgesehenen Gepäckablagen ausreichend Platz vorhanden ist. Traglasten sind Ge-
genstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Die
Traglast ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere
Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Die Beauf-
sichtigung obliegt dem Reisenden. Im Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck ge-
mäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben."
Der Zugbegleiter ist (leider) im Zweifelsfall im Recht. Wenn er entscheidet, daß die Traglast nicht okay ist, dann muß man sich beugen. Ich hatte eine ähnliche Situation einmal, die ist allerdings bei weitem nicht so eskaliert.
Z.B. beim Eurostar kann man ein Ticket und theoretisch sogar ein accompagniment ticket (das funktioniert inzwischen in der Realität nicht mehr) für Instrumente bis 135 cm Länge erwerben. In der Realität allerdings wäre ich in meinem "geliebten" Londoner Eurostar-Bahnhof bei der letzten Fahrt deswegen fast nicht mitgekommen. Denn die Harfe ist kein Cello! :-) Das war nicht sehr witzig, danke nochmal an die besonneneren Mitarbeiterinnen und letztendlich die Vorsteherin (!) dafür, daß ich jetzt wieder in Berlin bin. Ich hatte die Tour vorher schon ca. 20 mal gemacht.
Beim nächsten Mal nehme ich die entsprechende Passage von der homepage laminiert und ausgedruckt mit. Aber ob das gegen Beamtenwillkür hilft - da bin ich skeptisch.
Und hier findet man die AGB der DB:
https://www.bahn.de/agb
Herzliche Grüße, Merit Zloch
- Maira
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Hobbit von Klaus & Annika Regelsberger, Schwabach
Fischer 80 von Thomas Fischer, Traunstein
Re: Harfe im Zug
Da soll der Bürger umweltfreundlich mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.
Manch einer tut das, ob aus Überzeugung oder aus Mangel an Mitteln für das individuelle Fahrzeug sei dahingestellt.
Aber die Knüppel die einem zwischen die Beine geworfen werden sind ganz schön heftig.
Klar, eine Harfe ist groß und schwer, man denke nur ein jeder würde mit Harfe, Pauke und Kontrabass reisen- welch ein Platzverbrauch-
und dann muss das einem jeden gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden- nicht auszudenken.
Und dann noch auf dem platten Land wo eh nur alle 2 Stunden , wenn überhaupt, ein Bus fährt und dann mir Harfe- nicht auszudenken.
Nein, so lange der liebe Gott mich lässt fahre ich individuell und ganz egoistisch mit meinem Mikrovan durch die Gegend.
Samstags und Sonntags geht eh kein Bus, kein Ärger mit Mitreisenden oder dem Begleitpersonal- super.
Und dann noch am Besten nachts, da ist weniger los "uff de Gass' ".
Alle, die auf Bus und Bahn angewiesen sind: Ihr habt mein Mitgefühl.
Manch einer tut das, ob aus Überzeugung oder aus Mangel an Mitteln für das individuelle Fahrzeug sei dahingestellt.
Aber die Knüppel die einem zwischen die Beine geworfen werden sind ganz schön heftig.
Klar, eine Harfe ist groß und schwer, man denke nur ein jeder würde mit Harfe, Pauke und Kontrabass reisen- welch ein Platzverbrauch-
und dann muss das einem jeden gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden- nicht auszudenken.
Und dann noch auf dem platten Land wo eh nur alle 2 Stunden , wenn überhaupt, ein Bus fährt und dann mir Harfe- nicht auszudenken.
Nein, so lange der liebe Gott mich lässt fahre ich individuell und ganz egoistisch mit meinem Mikrovan durch die Gegend.
Samstags und Sonntags geht eh kein Bus, kein Ärger mit Mitreisenden oder dem Begleitpersonal- super.
Und dann noch am Besten nachts, da ist weniger los "uff de Gass' ".
Alle, die auf Bus und Bahn angewiesen sind: Ihr habt mein Mitgefühl.
Mach doch , was Du willst. Ich mach auch , was ich will.
Aber ich mach das wirklich.
Aber ich mach das wirklich.
- Barbara
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Re: Harfe im Zug
Zitat aus dem Artikel: "Wir hatten für die Harfe eine eigene Fahrkarte und eine Sitzplatzreservierung gelöst." (letzte Spalte, Ende zweiter Absatz)merit hat geschrieben: ↑Fr 8. Sep 2023, 10:59 Die Unklarheit: "Unklar ist mir bis heute, ob die Fahrgastbestimmungen der Deutschen Bahn das Reservieren eines Sitzplatzes für ein Instrument vorsehen oder nicht; ...." Mir widerum ist unklar, ob die Harfe ein Ticket oder "nur" eine Reservierung hatte. Beide Begriffe werden im Artikel genannt.
Ich weiß nur nicht ob Fahrkarten für Gegenstände zulässig sind.
It's the mystery that endures. Not the explanation.
- merit
- nicht mehr wegzudenken
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- Meine Harfe(n): Böhmische Hakenharfe von Pepe Weissgerber, Baujahr 2009;
Böhmische Hakenharfe von Eric Kleinmann, Baujahr 2005 - Kontaktdaten:
Re: Harfe im Zug
Danke! Stimmt, genau dazu sagen die AGB nichts. Der Zugbegleiter, der mich angegangen ist, hat behauptet das nicht. Wäre wohl ein Fall für einen handfesten Rechtsstreit mit Anwälten....