Frage zu Copyright/Coverversionen
Verfasst: Mo 9. Nov 2015, 20:08
Schon seit einer ganzen Weile beschäftigt mich das Thema Copyright im Zusammenhang mit Coverversionen. Für mich ist das nach wie vor ein ziemlicher Dschungel und Google liefert mir keine wirklich eindeutigen Antworten. Daher hoffe ich einfach mal, dass mich hier jemand dazu aufklären kann.
Wenn ich irgendwo in der Öffentlichkeit spiele, greife ich meistens auf alte traditionelle Musik aus verschiedenen Ländern zurück, um sicherzugehen. Ich habe allerdings eine riesige Freude daran, zuhause Musiken aus verschiedensten (größtenteils schwedischen) Filmen und Serien nach Gehör zu entschlüsseln und auf der Harfe nachzuspielen. Meine Frage: Sollte ich es tunlichst vermeiden, sowas jemals in einer Fußgängerzone zu spielen, weil ich dann das Risiko eingehe, dass mich die SUISA oder das schwedische Fernsehen in den Boden stampft? Bzw. wenn ich sowas jemals in der Fußgängerzone spielen will, wie muss ich dann vorgehen? Wie wäre z.B. rein theoretisch die Prozedur für das Intro der deutschen Kinderserie "Löwenzahn" mit Harfe in einer x-beliebigen Fußgängerzone in der Schweiz oder in Deutschland? Müsste man jedes Mal das ZDF und/oder die SUISA/GEMA um Erlaubnis bitten und einen entsprechenden Beitrag zahlen?
Auf YouTube findet man ja unzählige Coverversionen von Filmmusiken mit den unterschiedlichsten Instrumenten. Klar ist nicht automatisch alles legal, nur weil's auf YouTube ist. Ich frage mich daher, in welchen Fällen solche Videos vom Gesetz her zugelassen sind und in welchen Fällen nicht. Wikipedia macht im Artikel über Coverversionen den Unterschied zwischen "Cover" und "Bearbeitung". Ich weiss nicht ganz, wie ich das interpretieren soll. Angenommen jemand macht z.B. eine Gospelversion von einem ursprünglich instrumentalen Filmthema, ist das nun eine schöpferische Leistung oder nicht? Für mich ist das nicht eindeutig.
Letztes Jahr habe ich auf einem Biomarkt in Frankreich gespielt. Ich habe peinlich genau darauf geachtet, nur traditionelle irische und schwedische Melodien herauszusuchen, auf denen kein Copyright mehr liegt. Erst viel später habe ich erfahren, dass das Organisationskomitee des Marktes von der SACEM (frz. GEMA) eine Rechnung von 52 Euro bekommen hat, mit der Anmerkung, diese Pauschale würde völlig unabhängig von meinem Repertoire anfallen. Ich bin mir nicht ganz sicher, wie das gerechtfertigt ist. Wenn ein Copyright vorliegt, kann ich das ja verstehen, aber wenn es sich nur um Stücke handelt, die eindeutig ins Allgemeingut übergegangen sind (weil Urheber unbekannt oder seit über 70 Jahren tot)? Ich denke, dass das Organisationskomittee da über's Ohr gehauen wurde.
Wie auch immer, zurück zu den Coverversionen. Wie handhabt ihr das, wenn euch mal danach zumute ist, öffentlich ein Löwenzahn-Intro zu klimpern?
Wenn ich irgendwo in der Öffentlichkeit spiele, greife ich meistens auf alte traditionelle Musik aus verschiedenen Ländern zurück, um sicherzugehen. Ich habe allerdings eine riesige Freude daran, zuhause Musiken aus verschiedensten (größtenteils schwedischen) Filmen und Serien nach Gehör zu entschlüsseln und auf der Harfe nachzuspielen. Meine Frage: Sollte ich es tunlichst vermeiden, sowas jemals in einer Fußgängerzone zu spielen, weil ich dann das Risiko eingehe, dass mich die SUISA oder das schwedische Fernsehen in den Boden stampft? Bzw. wenn ich sowas jemals in der Fußgängerzone spielen will, wie muss ich dann vorgehen? Wie wäre z.B. rein theoretisch die Prozedur für das Intro der deutschen Kinderserie "Löwenzahn" mit Harfe in einer x-beliebigen Fußgängerzone in der Schweiz oder in Deutschland? Müsste man jedes Mal das ZDF und/oder die SUISA/GEMA um Erlaubnis bitten und einen entsprechenden Beitrag zahlen?
Auf YouTube findet man ja unzählige Coverversionen von Filmmusiken mit den unterschiedlichsten Instrumenten. Klar ist nicht automatisch alles legal, nur weil's auf YouTube ist. Ich frage mich daher, in welchen Fällen solche Videos vom Gesetz her zugelassen sind und in welchen Fällen nicht. Wikipedia macht im Artikel über Coverversionen den Unterschied zwischen "Cover" und "Bearbeitung". Ich weiss nicht ganz, wie ich das interpretieren soll. Angenommen jemand macht z.B. eine Gospelversion von einem ursprünglich instrumentalen Filmthema, ist das nun eine schöpferische Leistung oder nicht? Für mich ist das nicht eindeutig.
Letztes Jahr habe ich auf einem Biomarkt in Frankreich gespielt. Ich habe peinlich genau darauf geachtet, nur traditionelle irische und schwedische Melodien herauszusuchen, auf denen kein Copyright mehr liegt. Erst viel später habe ich erfahren, dass das Organisationskomitee des Marktes von der SACEM (frz. GEMA) eine Rechnung von 52 Euro bekommen hat, mit der Anmerkung, diese Pauschale würde völlig unabhängig von meinem Repertoire anfallen. Ich bin mir nicht ganz sicher, wie das gerechtfertigt ist. Wenn ein Copyright vorliegt, kann ich das ja verstehen, aber wenn es sich nur um Stücke handelt, die eindeutig ins Allgemeingut übergegangen sind (weil Urheber unbekannt oder seit über 70 Jahren tot)? Ich denke, dass das Organisationskomittee da über's Ohr gehauen wurde.
Wie auch immer, zurück zu den Coverversionen. Wie handhabt ihr das, wenn euch mal danach zumute ist, öffentlich ein Löwenzahn-Intro zu klimpern?