Harfennoten im Eigenverlag - wie geht das?

Du hast etwas schönes, ärgerliches, spannendes, trauriges mit deiner Harfe erlebt? Erzähl uns davon.
Gast

Harfennoten im Eigenverlag - wie geht das?

Beitrag von Gast »

Liebe Mitfories,

in den letzten Jahren haben sich in meinem Notenschrank Berge von Bearbeitungen und Stücken angesammelt, die ich für alle möglichen Anlässe erstellt habe. Nun werde ich von Interessenten immer öfter nach Noten gefragt, und da kam mir die Idee, das Zeug selbst zu veröffentlichen, ohne mich an einen Verlag wenden zu müssen.

Hat jemand von Euch Erfahrung mit der Veröffentlichung von Noten/Notenheften im Eigenverlag? Wie funktioniert sowas?

Auch "registrier"technisch frage ich mich, ob man so einfach Noten "herstellen" darf (Druck und eigene Vervielfältigung), oder ob es ähnlich ist wie mit CDs - die müssen doch auch "behördlich" gemeldet sein, bevor sie eine Nr. erhalten und gehandelt werden dürfen.

Ich würde mich freuen, wenn jemand unter Euch ist, der mich beraten könnte, wie Notenproduktion im Eigenverlag funktioniert.

herzlich grüßt
cantanova
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ralf
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Beitrag von ralf »

cantanova hat geschrieben:Prima Idee! :_smile_:
Das Urheberrecht deckt Dich da auf jeden Fall ab, d. h. Du brauchst keinen Verlag oder sonstwen zu fragen, wenn Du Deine eigenen Stücke als Noten veröffentlichst. Gleiches gilt bei Arrangements von Stücken älterer (d. h. seit mehr als 70 (oder 100?) Jahren verstorbener) Komponisten. Wenn Du jüngere Stücke bearbeitest, musst Du vor der Veröffentlichung eine Erlaubnis beim Rechteinhaber einholen und ggf. der GEMA eine Gebühr dafür entrichten, sobald Du das Stück dort als von Dir bearbeitet angemeldet hast.

Hat jemand von Euch Erfahrung mit der Veröffentlichung von Noten/Notenheften im Eigenverlag? Wie funktioniert sowas?
Im Prinzip ist jeder dazu berechtigt, seine geschriebenen oder (Noten-)gesetzten Werke zu veröffentlichen. Ich glaube, die einzige Auflage ist, ein Exemplar an das Deutsche Musikarchiv zu schicken (Gärtnerstr. 25-32, 12207 Berlin, Tel. 030-77002-154).
Die Frage ist natürlich, wie effektiv Du als Selbstverlag arbeiten kannst, was Werbung und Platzierung betrifft. Aber rechtlich geschützt bist Du in jedem Fall, und noch etwas mehr, wenn die Bearbeitungen über die GEMA angemeldet werden.
Mehr zum Thema Selbstverlag habe ich hier gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverlag

Quote:
Auch "registrier"technisch frage ich mich, ob man so einfach Noten "herstellen" darf (Druck und eigene Vervielfältigung), oder ob es ähnlich ist wie mit CDs - die müssen doch auch "behördlich" gemeldet sein, bevor sie eine Nr. erhalten und gehandelt werden dürfen.
CDs müssen eigentlich nicht behördlich gemeldet werden. Du musst nur eine Standard-Abgabe an die GEMA leisten (die an Dich zurückfließt, wenn Du die Rechtseignerin der veröffentlichten Werke bist) und wie gesagt eine Kopie als Musikarchiv schicken. Es gibt darüber hinaus keine zentrale Stelle, die Du fragen musst. Wenn Deine CD eine Bestellnummer haben soll, muss sie bei einem registrierten Verlag aufgeführt sein, die Verlags- bzw. Label-Anmeldung erfolgt über die GVL, die quasi die "Eintreibestelle" für die GEMA ist - für Druckerzeugnisse müsste es einen ähnlichen Weg geben.
Ich habe auch schon viele CDs ohne GEMA oder irgendwas Anderes gesehen, was im Prinzip nicht ganz wasserdicht ist. Gemacht wird es aber trotzdem.

Wie es mit Büchern und ISBNs ist, weiß ich leider nicht, vielleicht hilft da dieser Link: http://de.wikipedia.org/wiki/ISBN

Meine 2 Kopeken & liebe Grüße,
Ralf
Josef

Beitrag von Josef »

ralf hat geschrieben:Ich habe auch schon viele CDs ohne GEMA oder irgendwas Anderes gesehen, was im Prinzip nicht ganz wasserdicht ist. Gemacht wird es aber trotzdem.
Wieso soll das denn "nicht ganz wasserdicht" sein? Es besteht doch kein automatischer Zwang zur GEMA-Mitgliedschaft. Wenn keines der Stücke auf der CD von Autoren stammt, die willens oder unwillens Knebelverträge mit dem Kartell haben, dann darf man sich ja wohl ohne schlechtes Gewissen von der Organisation distanzieren.

Eine "Standard-Abgabe" zu leisten sind doch nur die GEMA-Mitglieder verpflichtet. Zur Mitgliedschaft hingegen ist man nicht verpflichtet (ich will gar nicht, daß die GEMA Geld für meine Lieder eintreibt: Wer diese nachsingen / nachspielen / verbessern will, ist willkommen...)

Siehe Copyright-Thread in diesem Forum: viewtopic.php?f=9&t=403

Die Frage ist auch, inwieweit sich sowas überhaupt lohnen würde. Gedankenexperiment: Angenommen, Du spielst auf einem einzigen Konzert Deine eigenen Stücke und der Veranstalter muß für Dich GEMA-Gebühren zahlen, weil Du Mitglied bei der GEMA bist. Wieviel von diesem konkreten Betrag landet dann tatsächlich bei Dir?

Grüße
Josef
Zuletzt geändert von Josef am Do 18. Aug 2005, 19:19, insgesamt 1-mal geändert.
feliciao.

Beitrag von feliciao. »

Gleiches gilt bei Arrangements von Stücken älterer (d. h. seit mehr als 70 (oder 100?) Jahren verstorbener) Komponisten.
(Dies sollte als Zitat erscheinen, aber soweit bin ich anscheinend mit der Technik noch nicht....)

Ich habe hier den Wälzer: Recht im Verlag von 1995 vorliegen und zitiere:
Für alle Mitgliedsstaaten der EU eine einheitliche allgem. Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tode des Urhebers. Dies betrifft auch Werke , die nach nationalem Recht einer kürzeren Schutzfrist unterlagen und im Vertrauen auf die Gemeinfreiheit bislang genehmigungs- und vergütungsfrei genutzt wurden. ....Werke russischer Urheber fünfzig Jahre post mortem auctoris.

Es gibt dann auch noch eine sogenannte Berner Übereinkunft für die meisten anderen Länder, kann ich bei Bedarf gern Auskunft erteilen.

Bin noch ganz neu hier im Forum. Ich selbst spiele gar keine Harfe, sondern Akkordeon, Klavier und andere Instrumente - und bin auf das Forum gestoßen, weil ich eine Harfe für meine jüngste Tochter suche.....und mich schon seit Tagen durch die diversen Seiten wühle....ich bin begeistert !

Jeanette
Quote:

Zuletzt geändert von feliciao. am Do 18. Aug 2005, 14:05, insgesamt 1-mal geändert.
Gast

Beitrag von Gast »

ralf hat geschrieben:Wenn Deine CD eine Bestellnummer haben soll, muss sie bei einem registrierten Verlag aufgeführt sein, die Verlags- bzw. Label-Anmeldung erfolgt über die GVL, die quasi die "Eintreibestelle" für die GEMA ist - für Druckerzeugnisse müsste es einen ähnlichen Weg geben.
Lieber Ralf,

da habe ich ja schon einen Berg Infos, danke! :_cheesy_:

Zur CD habe ich noch eine Frage: Du schreibst, sie müsse in einem Verlag aufgeführt sein - heißt das nun, er nimmt sie lediglich ins Programm als Anbieter oder heißt es, der Verlag verwaltet für mich auch die Rechte? (Was er ja auch nicht umsonst täte, nehme ich an...)
Geht das eine eigentlich ohne das andere?

Zu den Noten - GEMA mal nicht berücksichtigt, da das meiste Bearbeitung von Trads oder Eigenkomposition wäre (und weil ich schon 20 Jahre GEMA-Mitglied bin :_wink_: ) -

darf ich die Noten, die ich ggf. selbst gesetzt, gedruckt und vervielfältigt habe, auch frei verkaufen (Steuerrechtliches natürlich vorausgesetzt)?

Anfängerfragen, ich weiß, aber es ist alles Neuland für mich - meine bisherige Erfahrung beschränkt sich aufs GEMA-Tantiemenmäßige bei Aufführung eigener kirchenmusikalischer Werke, nicht aber auf die Erstellung von Noten...

herzlich grüßt
cantanova
Gast

Beitrag von Gast »

Josef hat geschrieben:Gedankenexperiment: Angenommen, Du spielst auf einem einzigen Konzert Deine eigenen Stücke und der Veranstalter muß für Dich GEMA-Gebühren zahlen, weil Du Mitglied bei der GEMA bist. Wieviel von diesem konkreten Betrag landet dann tatsächlich bei Dir?
Hallo, Josef,

ich bin nicht unbedingt die Superfachfrau für GEMA-Recht, aber ich denke mal, daß die Gebühren, die der Veranstalter in Deinem Fall für Dein Werk bezahlt, ja nicht ausschliesslich Deinen persönlichen Anspruch "abgelten" sollen.

Meines Wissens gestaltet sich die Verteilung der eingenommenen Mittel anhand des Verteilungsschlüssels, der für die verschiedenen Musikgattungen und Sparten gilt.

Prinzip Steuern: die Steuern, die Du zahlst, werden ja auch nicht auf Dich persönlich umgerechnet und dementsprechend für Deine Bedürfnisse verwendet

Wie und wo Deine Stücke mit wie vielen Punkten eingeordnet werden, dürfte wohl der Werkausschuss entscheiden, und dementsprechend fällt dann die Knete aus, die Du kriegst.

Komponierst Du z.B. sog. "E-Musik", gibts mehr als bei der "U-Musik", da erstere als "künstlerisch höherstehend" gewertet wird. Eine weitere Rolle spielt wohl auch die Besetzung - 1 eigenständige Stimme, 4,8? usw.

herzlich grüßt
cantanova
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Andreas
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Beitrag von Andreas »

Hallo,

ich habe jetzt mitbekommen, dass hier eine ganze Menge über das Thema GEMA diskutiert wird/wurde. Hier ein paar der Regeln:

Veranstaltungen
Jeder Veranstalter ein öffentlichen Veranstaltung muss die Veranstaltung der GEMA melden und dafür zahlen. Das ist unahängig davon, ob die Musiker Mitglied der GEMA sind oder nicht und ob mit Rechten versehene Stücke gespielt werden oder nicht.
Wichtig: es sollte von dem/den Musikern nachher eine Playlist abgegeben werden (Vordrucke gibts als PDF bei www.gema.de). Auf der Basis solcher Playlisten (die z.B. auch von Radiosendern geliefert werden) werden die Einnahmen der GEMA nach einem Schlüsselverfahren an die GEMA Mitglieder ausgezahlt (monatlich - jährlich, je nach Mitgliedslevel) . Leider ist das Schlüsselverfahren nicht besonders günstig für "Gelegenheitsmusiker", z.B. werden Radioaustrahlungen überbewertet. Anyway - auch wenn man nur Stücke anderer Leute spielt, macht es Sinn eine Playlist ordentlich abzugeben, dann bekommen wenigstens andere (z.B. ebenfalls notleidende Folkmusiker) etwas mehr von dem Kuchen.
Bei einer Veranstaltung gibt es entsprechend dem Schlüssel also nur einen Teil des Geldes, dass der Veranstalter zahlt, zurück. Das Geld ist der Veranstalter aber sowieso los.
Für jeden Einzelnen gibt es eine (allerdings nicht triviale) Rechnung: bekomme ich mehr zurück, als ich GEMA Mitgliedgebühren zahlen muss? Wer viel und oft eigene Stücke spielt, kann diese Frage eventuell mit "ja" beantworten. Dann ist der Punkt erreicht, wo man GEMA Mitglied werden sollte. Wie gesagt - der Veranstalter muss so oder so zahlen.

CDs
Alle öffentlich verkaufte CDs MÜSSEN eine GEMA Freigabe und Nummer haben. Presswerke dürfen keine CDs ohne GEMA Nummer herstellen. Das bedeutet nicht zwangsweise, dass die GEMA dafür Geld erhält (ausser einer Bearbeitungsgebühr). Enthält eine CD nur eigene, GEMA freie Stücke, dann braucht man (nur) eine entsprechende "Freistellungsbescheinigung" der GEMA (mit Nummer für den Tonträger). Den Antrag muss man aber auf alle Fälle stellen und den Inhalt der CD komplett angeben, da die GEMA prüfen will, ob die Stücke wirklich frei sind.

Gruss,
Andreas.
Andreas (aus Hamburg)
Josef

Beitrag von Josef »

Andreas hat geschrieben:Jeder Veranstalter ein öffentlichen Veranstaltung muss die Veranstaltung der GEMA melden und dafür zahlen. Das ist unahängig davon, ob die Musiker Mitglied der GEMA sind oder nicht und ob mit Rechten versehene Stücke gespielt werden oder nicht.
Lieber Andreas, das stimmt nicht, wie ich dir leicht belegen kann. Zur Fortsetzung schlage ich allerdings eine Verlagerung des Gema-Themas in den Copyright-Thread
( viewtopic.php?f=9&t=403 ), wo wir dieses Thema bereits im März ausführlich diskutiert haben.

Grüße
Josef
Zuletzt geändert von Josef am Do 18. Aug 2005, 20:07, insgesamt 1-mal geändert.
Gast

Beitrag von Gast »

Gibt es hier jemanden, der Erfahrungen über das Veröffentlichen im Selbstverlag hat? Ich kenne bisher nur einen Autoren, der ein sehr ausführliches + gut recherchiertes, jedoch von der Menschheit kaum wahrgenommenes Sachbuch über das Harfenspiel in einem bestimmten Land geschrieben hat und jetzt daheim auf einem Stapel von Gedrucktem sitzt...

Grüße
Josef
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ralf
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Beitrag von ralf »

cantanova hat geschrieben:Die CD muss nicht bei einem Verlag aufgeführt sein, Du kannst diesen Part in jedem Fall selbst übernehmen. Mache ich aus verschiedenen Gründen auch so.
Geht das eine eigentlich ohne das andere?
Ja.

Quote:
Zu den Noten - GEMA mal nicht berücksichtigt, da das meiste Bearbeitung von Trads oder Eigenkomposition wäre (und weil ich schon 20 Jahre GEMA-Mitglied bin :_wink_: ) -
darf ich die Noten, die ich ggf. selbst gesetzt, gedruckt und vervielfältigt habe, auch frei verkaufen?
Ja.

Liebe Grüße,

Ralf
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